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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Verzinsung von Spareinlagen
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 08:16 - Geaendert am: 09.09.2008 08:30
Welche Aussage ist nach den Sonderbedingungen für den Sparverkehr richtig?
1. Grundsätzlich wird der Einzahlungstag bei Gutschrift nicht verzinst, während der Auszahlungstag mitverzinst wird.
2. Grundsätzlich wird der Einzahlungstag bei Gutschrift verzinst, während der Auszahlungstag nicht mitverzinst wird.
3. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag.
traeumerheidenheim
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.09.2008 08:46
Antwort 3 ist richtig!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 10:36
Antwort 3 dürfte die verlangte sein.

Eigentlich sollte man sich fragen, aus welcher antiken Klamottenkiste solche Fragen geholt werden.

Die "Sonderbedingungen für den Sparverkehr" sind doch längst keine einheitliche Regelung mehr, die man als allgemeingültig voraussetzen könnte. Auch hier basteln sich Banken ihre eigenen Bedingungen.
Als Kunde muß man da schon etwas aufpassen.
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 12:24
sage auch Antwort 3
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 12:34
So ist es. Eine Spareinlage ist auch nicht automatisch durch eine Kündigungsfrist definiert. (Siehe Produkt Aktivsparen bei der DreBa).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 14:48 - Geaendert am: 09.09.2008 14:49
Das ist nicht richtig.
Spareinlagen sind eindeutig durch die Rechnungslegungsverordnung definiert.

Außerdem gibt es Gerichtsurteile über den Zeitpunkt der Verzinsung.
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 15:25
Ich glaube, dass das Problem darin liegt, dass viele Banken heutzutage sachen als Spareinlagen benennen, die rechtlich einfach keine sind!
Wenn ich da an eine Sparkasse denke als ich ausbildung gemacht hat, die ein Zertifikat einfach mal Aktiensparen oder so ähnlich genannt hat und dann kamen die Leute zu mir und wollten das Sparbuch mit dem man in Aktien investieren kann. Zertifikate wollen sie nicht,w eil ein sparbuch sei viel sicherer und nein das bei der Sparkasse sie kein zertifikat! sondern ein in ein depot integrietes sparbuch!
Wer weiß da schon noch, was rechtlich unter Spaeinlage fällt?
Also ich muss zu meiner Schande gestehen! ists chon so lang her ich weiß es nciht mehr wirklich!
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 16:19
Das Akivsparen der DreBa hat keine Kündigungsfrist, keine Sparurkunde, sondern eine Sparcard mit der man einen bestimmten Betrag am Tag abheben kann.
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 16:31
und wenn man alles abheben will?
oder alles auflösen?
wenn du mit der karte (wobei hier dann der letzte auszug als urkunde gilt) nur einen bestimmten betrag abheben darf, dann ist für den gesamtbetrag also doch eine frist vorhanden,oder nicht?
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 16:48 - Geaendert am: 09.09.2008 16:49
Hmm ... also am Schalter konnte ich 4.200 € abheben. Am Automaten waren es maximal 4.000 € in der Woche bzw. 2.000 € am Tag.
Bei Auflösung habe ich nen letzten Auszug erhalten, wo die ZInsgutschrift draufstand bzw. die Sonderzinsgutschrift, da man ja 1,5 % mehr bekommt, wenn man monatlich mindestens 10 € einzahlt.

Ähnelt also eher nem niedrig verzinsten Tagsegeldkonto.
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 16:59
ich glaube das zählt als sparkonto, weil du nur einen teilbetrag abheben kannst, der rest (offiziell) eine Kündigungsfrist hat, was aber meistens nicht vielö amcht, weil man ja täglich oder wöchentlich so und so viel abheben kann und weil der letzte Kontoauszug als nachweis gilt. den musst du normal zum abheben am schlater vorzeigen!
so kenn ich das noch von meiner zeit bei der HVB
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 17:02
Das Kuriose war ja, als ich das Konto aufgelöst habe, musste ich denen nur die Karte vorzeigen.Die wollten nichtmal nen Personalausweis sehen !!
Das Konto wurde dann geschlossen, erhalten habe ich den Restgetrag inkl. Zinsen knapp 1 Woche später als Verrechnung auf mein Girokonto (bei der Sparkasse *gg*)
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 17:07
aha! sehr komisch! da hat es wohl jemand nicht so genau genommen mit der Kontrolle!
Also bei uns war das immer sehr streng! letzter auszug sonst geht nix!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 17:35
@ Herrmann

"Das ist nicht richtig.
Spareinlagen sind eindeutig durch die Rechnungslegungsverordnung definiert.

Außerdem gibt es Gerichtsurteile über den Zeitpunkt der Verzinsung. "

Das sehe ich auch so, das bleibt aber Theorie.
Bei mehreren Banken habe ich die Änderung ihrer Bedingungen z.T. mit Hilfe des Ombudsmanns erreichen können, teils individuell für mich, teils generell.

Das wird der Kunde aber im Nomalfall nicht machen wollen, also lieber vorher genau hinschauen, insbesondere bei Banken, die aus einem anderen Land kommend hier Geschäfte betreiben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2008 19:39
Wenn Nr. 3 der Aufgabe richtig ist, muss auch Nr. 2 richtig sein.
 

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