Kündigungsfrist bei Spareinlagen |
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Verfasst am: 19.09.2008 14:09 |
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Hallo,
ich scheitere an folgender Aufgabe, da ich aufgrund der Kündigungsfrist Probleme habe, die Zinstage korrekt zu berechnen:
Ein Sparkonto hat eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Frau xy kündigt zum 26.08., verfügt jedoch schon vorzeitig am 05.11.! Wie viele Zinstage muss ich nun für die Vorschusszinsen nehmen?
Bitte genaue Auflistung... ;-)
Noch generell was zur Kündigungsfirst: Sie kündigt am 26.08., ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen, ab heute? Ab 27.08.?
Sagen wir, sie beginnt am 26.08. zu laufen, kann ich dann am 26.08. des nächsten Jahres bereits wieder verfügen oder schon am 25./27.? Bis wie lange dauert die Frist und damit die Zinszeit für die Vorschusszinsen?
Blicke da nicht wirklich durch...
Bitte um Hilfe!
Danke
Rudi |
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Verfasst am: 19.09.2008 14:26 - Geaendert am: 19.09.2008 15:21 |
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Deine Gedanken dazu sind schonmal gut.
Eigentlich stehst du schon kurz vor der Lösung.
Ist bestimmt eine Aufgabe aus deinem ersten Block oder?
Ich denke dein Problem liegt darin, dass die aus der Praxis noch Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist, aber es gibt auch andere z. B. welche mit 12 monatiger Kündigungsfrist.
Sie kündigt am 26.08.08
bei 12 Monaten Kündiungsfrist, kündigt sie also zum
26.08.2009
Sie verfügt aber schon am 05.11.2008, also zu früh, für die Zeit die sie zu früh verfügt zahlt sie einen Strafzins die Vorschußzinsen, also für die Zeit vom 05.11.2008 bis 26.08.2009.
Das sind dann 261 Tage für die sie Vorschusszinsen bezahlt.
Achtung Rechenfehler, s. auch unten es sind natürlich 291 Tage. |
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Verfasst am: 19.09.2008 15:04 |
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Wie kommst du auf die 261?
Bitte genaue Zahlen für den November und den August angeben, ansonsten hilft mir das nicht weiter...
Zähle ich den 05.11. mit? Wenn sie am 26.08.08 kündigt, kann sie dann am 26.08.09 schon wieder verfügen? Zahlt sie nur bis zum 25.08.09 Vorschusszinsen? Welchen Tag zähle ich als letzten mit?
Bitte genau erklären, ich stehe hier total auf dem Schlauch... :-( |
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Verfasst am: 19.09.2008 15:13 |
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ich habe 25 Tage im November, 210 Tage von Dezember bis Juli und 26 Tage im August.
Hoffe das es stimmt. |
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Verfasst am: 19.09.2008 15:16 |
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Von Dezember bis Juli sind es 240, aber das ist ne Kleinigkeit! :-)
D. h. bei dir wären es 291...das sagt auch meine Lösung!
Aber wieso nur 25 im November? Zählt der 05.11. nicht mit? |
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Verfasst am: 19.09.2008 15:20 |
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Nee ist wie bei der Zinsrechnung.
Erster Zinstag ist der Tag nach der Einzahlung.
Erster Tag für die Berechnung der Vorschusszinsen ist der Tag nach der Kündigung. |
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Verfasst am: 19.09.2008 15:23 |
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Das ist die bürgerliche Zinsrechnung für KK-Konten.
Bei Sparkonten rechne ich doch aber den ersten mit! Und bei Ende der Anlage zählt der letzte dann nicht mit...
Heißt das, dass ich den 26.08.09 nicht mehr mitzähle, den 05.11. aber schon? Gilt das also auch für Vorschusszinsen und nicht für die normale Habensverzinsung? |
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Verfasst am: 19.09.2008 15:31 |
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Also die Zinsrechnung und die Berechnung der Vorschusszinsen ist die gleiche.
Ist ja egal ob du den ersten mitzählst und den letzen nicht.
Oder andersrum.
Meine aber Berufsschulrichtig wäre es den Kündigungstag nicht mitzuzählen und den letzen Tag mitzuzählen.
Das Ergebnis kommt aber aufs gleiche raus.
Unsere EDV rechnet so wie du es gesagt hast, hat aber einen technischen Grund. Das Ergebnis ist aber das gleiche.
Von bürgerlicher Zinsrechnung habe ich noch nie gehört. |
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Verfasst am: 19.09.2008 19:28 |
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Hat sonst jemand eine Meinung dazu? |
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Verfasst am: 23.09.2008 19:56 - Geaendert am: 24.09.2008 17:43 |
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Es ist wirklich ein Problem, den ersten Tag der Verfügung zu bestimmen.
Beispiel: Kündigung am 23.09.
Kündigungsfrist 3 Monate
-> Ende der Kündigungsfrist 23.12.08 24 Uhr
-> Verfügung am 24.12.08 -> Problem: Bank ist geschlossen. |
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Verfasst am: 23.09.2008 20:04 - Geaendert am: 23.09.2008 20:20 |
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Ja ist wie der Mensch, der sich aufgeregt hat, dass seine Sonderzinsvereinbarung an einem Samstag endet und das Geld dann einen Tag schlecht verzinst rumliegt.
Dann kann die Kundin das Geld eben erst am 27.12. abheben. Wo ist jetzt das Problem???
Ende der der Kündigungsfrist fällt auf einen Samstag oder Sonntag oder sonstigen Feiertag.
Oder gar auf einen Tag an dem der Kunde keine Zeit hat zu kommen. Das Leben ist voller Probleme.
Gut das man nach Ende der Kündigungsfrist 4 Wochen Zeit hat das Geld VZ-frei zu verfügen. |
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Verfasst am: 24.09.2008 17:44 |
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Das Problem liegt an der Berechnung.
Kündigung 23.09.
+ 3 Monate
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Verfügung 23.12. |
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