Termineinlagen und Tagesgeld |
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Verfasst am: 21.09.2008 15:58 |
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Hallo,
ich habe ein kurze Frage zur Verzinsung von Termineinlagen und Tagesgeldern.
Termineinlagen:
Verzinsung wie Sichteinlagen, d. h. 30/360, erster Valutatag wird nicht mitgezählt, letzter schon
Tagesgelder:
act./360, erster Tag wird nicht mitgezählt, Auszahlungstag dagegen schon
Ist das so korrekt?
Danke und Grüße
Rudi |
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Verfasst am: 21.09.2008 17:19 |
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Und direkt noch eine Frage hinterher:
Wie werden Sparbriefe verzinst und zu welcher Anlageform gehören sie? |
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Verfasst am: 21.09.2008 17:39 |
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Sparbriefe sind Sparguthaben, der Sparbrief der ausgestellt wird ist ein Sparurkunde wie ein Sparbuch.
Vorteil für den Kunden, volle Einlagensicherung und daher höhere Sicherheit, als bei den üblichen nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen, die gerne verkauft werden.
Die Zinsberechnung erfolgt wie bei anderen Sparkonten. |
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Verfasst am: 21.09.2008 18:09 |
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Bist du dir da sicher? Gibt es eine Qulle dazu? Ich dachte immer, Sparbriefe seien Termineinlagen?
Noch eine Frage zu Sparkonten:
Wie berechne ich einen Zinssatzwechsel Wert 30.06. von 2% auf 2,5%. Zählt der 30.06. noch für die 2% oder schon für 2,5%?
Was für eine Zählweise muss man hier anwenden? |
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Verfasst am: 21.09.2008 19:39 |
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Rolle zurück.
Das ist anscheinend nicht notwendigerweise wie ich schrieb. Ich kannte eigentlich nur die Sparbriefe wie beschrieben, über die ein Namenspapier ausgestellt wird, ist aber nicht zwingend so, auch als Inhaberschuldverschreibung möglich, dann also mal wieder so ein Windei, zu dem man wenig genaues sagen kann, also auch nicht zwingend die Story mit der Einlagensicherung.
Termineinlagen sinds zumindest nicht, da es ein Wertpapier zu der Forderung gibt, wenn auch meist nicht depotfähig.
Quelle: Gabler Bank Lexikon 11. Auflage S 1417 |
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Verfasst am: 21.09.2008 20:33 |
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Sparbriefe sind keine Spareinlagen!!! Auch nicht manchmal...
Spareinlagen sind hinkendes Inhaberpapiere
Sparbriefe sind Rektarpapiere, also Namenspapiere des Gegenteil vom Inhaberpapier.
Spareinlagen haben eine unbestimmte Laufzeit
Sparbriefe haben eine vorher festgelegte Laufzeit
Spareinlangen habe eine Kündiungsfrist
Sparbriefe haben keine Kündigungsfrist sie werden zum vereinbarten Termin ohne Kündigung fällig
Spareinlagen sind nur für bestimmte Personen
Sparbriefe können von jedem auch z. B. einer GmbH erworben werden.
Bei Sparbriefen kann eine Urkunde ausgestellt werden, in der Praxis wird diese aber nur auf Wunsch des Kunden ausgestellt ansonsten bekommt er nur eine Kaufbestätigung.
Sparbriefe können nicht an der Börse gehandelt werden.
Sparbriefe unterliegen dem Einlagensicherungsfonds, es gbit Sparbriefe mit Nachrangabrede diese Einlagen fallen nicht in den Einlagensicherungsfonds.
Termineinlagen und Sparbriefe sind sich rechtlich sehr ähnlich, außer das es sich bei Termineinlagen nicht um ein Wertpapier handelt bei Sparbriefen aber schon.
Bei uns ist es auch so das Termingelder und Sparbriefe den gleichen Nummernkreis haben.
Die Abgrenzung Termingeld und Sparbrief ist oft eine hauseigene Definition.
Bei uns ist es so dass wir Termingelder mit Laufzeiten von 30 Tagen bis 330 Tagen Laufzeit anbieten und dann Sparbriefe mit Laufzeiten von einem Jahr bis 5 Jahre.
Andere Banken nennen das alles einfach nur Termingeld.
Also kann man wohl schon sagen, dass Sparbriefe Termingelder sind. |
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Verfasst am: 21.09.2008 20:43 |
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Offensichtlich ist aber auch die Inhaberschuldverschreibung eine mögliche Variante. Mir zwar nicht bekannt, aber nach Standardlehrbüchern. |
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Verfasst am: 21.09.2008 20:50 |
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Und wo sind dann der Unterschied zwischen einer IHS und einem Sparbrief in der Form einer IHS? Widersinniger Gedanke oder?? |
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Verfasst am: 21.09.2008 21:03 |
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Ja keiner, Name dropping, wie der Franzose sagen würde.
Das Banklexikon schreibt dann noch was von nem kaufmännischen Verpflichtungsschein, hilft uns nicht wirklich weiter.
Wesentlich halt, ein Wertpapier. |
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Verfasst am: 22.09.2008 12:46 - Geaendert am: 22.09.2008 12:47 |
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Sparbriefe sind Rektapapiere.
IHS sind - wie der Name schon ausdrückt - Inhaberpapiere.
IHS werden an der Börse gehandelt oder zum aktuellen Kurs, der berechnet wird, vom Emittenten zurück genommen.
Echte Sparbriefe werden vor Fälligkeit nicht zurück genommen.
Heute werden meist sogenannte Sparbriefe als Termineinlagen bilanziert und wie Festgelder gehandhabt. Somit braucht der Kunde die Urkunde bei Fälligkeit nicht zurückgeben. |
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