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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Formulierung "Wert xx.xx.xxxx"
 
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.09.2008 17:36
Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Zwischenprüfung aus dem Jahr 06. Dort findet sich folgende Aufgabenstellung:

"Frau Meier möchte am 21. Sept. 06 (Wert 20.09.2006) ihr Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist auflösen. ..."

Was soll ich unten den beiden Daten nun verstehen?
Soll das "Wert 20.09." heißen, dass der 21. schon mit zur Kündigungsfrist zählt?

Danke
Rudi
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2008 20:50 - Geaendert am: 22.09.2008 20:52
Du fragst jetzt nicht ernsthaft was Werststellung ist oder?

Lass mich raten du bist gerade erst mit der Ausbildung angefangen oder? Sonst würdest du ja die Frage nicht stellen.
Ich meine, wenn jemand motiviert ist, ist das ja gut,
Aber beschäftige dich doch erst dann mit der Zwischenprüfung wenn es soweit ist und belaste dich nicht mit Dingen die du noch gar nicht wissen musst.
Lern einfach motiviert und engagiert mit, dann kommt das wissen mehr oder weniger von alleine.
Und versuch nicht schon alles vorher zu lernen um anderen gottweiss was wie voraus zu sein.
Und dann nimmst du dir ein oder zwei Wochen vor der Zwischenprüfung die alten Prüfungen und machst mal die Übungen und guckst wie weit du kommst.
So habe ich es gemacht und so war es super.
Sollte die Aufgabe allerdings eine Hausaufgabe sein, frage ich mich warum euch der Lehrer vorher nicht gesagt hat was Wertstellung ist.

Werststellung ist übrigens das gleiche wie Valuta.;-)

Gut nocheinmal helfen: Die Werstellung ist das für die Zinsrechnung massgebliche Datum, der Buchungstag ist uninteressant wenn eine Valuta angegeben ist.
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.09.2008 08:19
Mir ist schon klar, was Valuta heißt!

Ich frage mich nur, wieso die Kündigung nicht ohne diesen Zusatz dort steht, die Angabe über die Valuta verwirrt doch nur.
Bei der Aufgabe geht es um ein Sparkonto (3-Monate Kündigungsfrist) mit 1.900€, d. h. ich kann sofort ohne jegliche Vorschusszinsen verfügen und das Konto komplett auflösen.

Die Kündigung vom 21.09. soll also am 20.09. zinswirksam sein, was heißt das nun?
Wenn ich am 21. kündige, gehe ich davon aus, dass das Konto am 21. auch aufgelöst wird.
Nach Zinsregelung für Sparkonten zählt der letzte Tag nicht mehr zur Verzinsung, d. h. Verzinsung bis einschließlich 20.09.!

Was soll nun das Wert 20.09.? Steht diese Angabe für den letzten Tag der Wertstellung? Oder wird am dem 20.09. schon die Kündigung wirksam und dieser Tag zählt nicht mehr zur Verzinsungszeit.

Genauso bei einem Zinssatzwechel, wenn dort Valuta 30. April steht. Was sagt mir das nun? 30.09. letzter Wertstellungstag für den alten Zinssatz oder schon Wertstellung für den neuen Zinssatz?
Welchen Tag zähle ich für was mit?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2008 09:15 - Geaendert am: 23.09.2008 09:30
Wie berechnet der Computer die Zinstage?

Der Computer ist nach der Subtraktionsmethode (Differenzmethode) programmiert.

Beispiel:

Kunde zahlt am 30. September ein. Somit bekommt der Kunde am 30.09. noch Zinsen. Somit muss die Wertstellung auf 29.09. gesetzt werden.

30 - 29 = 1 Zinstag

Bei Berechnung des Zinslaufes wird der Tag des Beginns (Wertstellungstag) nicht mitgezählt, dagegen aber der Tag des Endes mitgezählt (§§ 187, 188 BGB).

siehe auch:
http://www.karsten-roeser.de/download/fachkunde/Zinsberechnung-L.pdf
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2008 18:12
Das habe ich ihm schonmal versucht zu erklären, aber er will es ja nicht glauben.
Ich frage mich auch wer dem Rudi das so beigebracht hat.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2008 18:16
Genau da habe ich es schonmal versucht zu erklären:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16230&forumid=17

aber da wurde mir ja was von bürgerlicher Zinsrechnung erzählt.

Wie ist das denn jetzt?
Hast du jetzt ZP oder bist du jetzt erst angefangen?
 

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