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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Dividendengutschrift
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2003 18:22
Eine Kundin hat im Zeitpunkt der Dividendenzahlung einen Depotbestand von 350 Aktien. Die Hauptversammlung hat beschlossen auf die im Depot befindlichen Aktien eine Dividende von 0,60 € / Stück zu zahlen. Welcher Betrag wird der Kundin gutgeschrieben, wenn sie dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag über 500 € erteilt hat und dieser bis-her mit 460 € beansprucht wurde?
putzi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.04.2003 19:35
Hallöle!

Wenn mich nicht alles täuscht, werden der Kundin EUR 182,57 gutgeschrieben.
Die Bardividende beträgt EUR 210,-. Man verdoppelt den noch verfügbaren FSA (da ja nur die Hälfte der Dividende steuerpflichtig ist) und zieht ihn von der Bardividende ab. Es bleiben also noch EUR 130,-, die steuerpflichtig sind und wovon 20% KESt und 5,5% Soli abgezogen werden. KESt beträgt hier EUR 26,- und Soli EUR 1,43.
Gutschrift: 80 (vom FSA) + 130 - 26 - 1,43 = 182,57
mausejule
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2003 20:37
stimmt!

weil Dividendengutschrift:

Halbeinkünfteverfahren anwenden (FSA verdoppeln, und KeSt nur 20% statt 25%).
Domi_20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2003 22:59
Da muß ich doch auch einfach mal zustimmen....:-))))
Ist doch ganz einfach das Halbeinkünfteverfahren....*gg*

Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.

(Sophokles)

Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2003 20:01
Wie nennt man nun die Dividende, die von der HV beschlossen wurde und dem Kunden gutgeschrieben wird, wenn er die Dividende vollständig freigestellt hat: Bar- oder Bruttodividende?
Turntablerocker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 08:02
na i vermut mal die Bardividende!
bin mir aber ned sicher!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 09:17
Die Dividende, die in der HB beschlossen und veröffentlicht wurde nannte man früher Bardividende.

Nachdem nun die Körperschaftsteuer für den Anleger endgültig verloren ist, gibt es nur noch zwei Beträge bei Dividendenzahlungen, und zwar
- wenn die Dividende nicht freigestellt ist, bekommt der Aktionär die Nettodividende gutgerschrieben.
-wenn die Dividende freigestellt ist, wird die beschlossene Dividende, die man früher Bardividende nannte, gutgeschrieben. Die bereits abgeführten Steuern muss die Bank zurückholen.

Zunehmend schleicht sich dafür der Begriff "Bruttodividende" ein.

Wenn es einheitlich gehandhabt würde und in der AP genauso bezeichnet wird, dann wäre das ok.

Es ist leider nicht so! Es bleibt diese Unsicherheit!
 

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