Abgeltungssteuer 24,45% wg. Kirchensteuer? |
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Verfasst am: 05.05.2009 13:47 |
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Hallo zusammen,
ich habe gerade in einer Bankfachklasse folgenden Satz gelesen:
Da die Kirchensteuer grundsätzlich als Sonderuasgabe abzugsfähig ist, ermäßigt sich die Abgeltungssteuer bei einem Kirchensteuersatz von 9% auf 24,45%.
Bedeutet das, dass ich bei der Berechnung nun immer 24,45% ASt abziehe, wenn das KI gleichzeitig die 9 % Kirchensteuer abführt?
Aber nur dann oder? Weil ansonsten rechne ich ja ganz normal mit 25%.
Kann das vielleicht nochmal jemand erklören? Habe in 7 Tagen Abschlussprüfung. |
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Verfasst am: 05.05.2009 14:01 - Geaendert am: 05.05.2009 16:04 |
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kein Kirchensteuerabzug: 100 % : 4 = 25 %
8 % Kirchensteuerabzug: 100 % : 4,08 = 24,50980392 %
9 % Kirchensteuerabzug: 100 % : 4,09 = 24,44987775 %
Mit Prozentsätzen würde ich nicht rechnen, sondern die Bruttoerträge durch 4,0 oder 4,08 oder 4,09 teilen. Das ergibt genaue Beträge. |
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Verfasst am: 05.05.2009 14:39 |
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Und warum durch 4, bzw. 4,08? |
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Verfasst am: 05.05.2009 16:23 |
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Dies sollte sich langsam auch in der Praxis herumgesprochen haben; es ist schon interessant, dass Lehrkräfte diesen Aspekt den Schülern beibringen, was zum Erstaunen manchen Beraters führt. |
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Verfasst am: 20.01.2010 19:04 |
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Berechnen Sie die Kirchensteuer in Höhe von 9 %, wenn ein Kunde mit Aktien 8090 € Veräußerungsgewinn erzielt hat und im Verlustverrechnungskonto 3.200 € sind und der Freistellungsauftrag in Höhe von 800 € gestellt wurde. |
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Verfasst am: 20.01.2010 19:15 |
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Der Verlustverrehnungstopf darf mit den Aktiengewinnen verrechnet werden : 8090 - 3200 = 4890
Dann kommt der FSA : 4890 - 800 = 4090
Jetzt die Abgelt. 4090 / 4,09 = 1000
Soli : 1000 * 5,5 % = 55
Kist : 1000 * 9% = 90 |
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Verfasst am: 20.01.2010 19:18 |
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8090-3200-800
--------------------- * 9 % = 90 €
4,09 |
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Verfasst am: 20.01.2010 19:21 |
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sag ich doch :-) |
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