Berechnung Vorschusszinsen (vorherige Kündigung) |
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Verfasst am: 07.05.2009 18:35 - Geaendert am: 07.05.2009 18:41 |
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Hi,
ich habe ein Problem bei der Berechnung von Vorschusszinsen (90-Tage-Methode) im Falle einer Verfügung NACH vorheriger Kündigung (ohne vorherige Kündigung ist das ganze mehr als simpel).
In Aufgaben finde ich immer wieder die Formulierung "Kündigung ZUM 05.04.". Was heißt das genau? Ist der 05.04. der letzte Tag der Kündigungsfrist oder endet die Kündigungsfrist schon mit Ablauf des 04.04.?
Die Abhebung fand in diesem Fall am 09.02. statt...
Hat jemand ein Beispiel, wie eine IHK-Aufgabe zu diesem gestellt wird? |
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Verfasst am: 07.05.2009 19:27 - Geaendert am: 11.05.2009 16:13 |
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Das ist wirklich ein Problem, wenn die Wertstellung nicht angegeben ist.
Die IHK gab bis jetzt wie folgt an:
Kündigung Wert 05.04.
Auszahlung Wert 09.02. |
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Verfasst am: 07.05.2009 21:01 |
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Sehr gut, dann bin ich beruhigt. Ansonsten verkommen solche Aufgaben auch zum Ratespiel.
Dementsprechend hätte ich dann 56 Zinstage, für die ich Vorschusszinsen berechnen muss, richtig? |
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Verfasst am: 11.05.2009 15:45 |
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korrekt |
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Verfasst am: 01.11.2009 08:34 |
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Hallo, ich habe ein Problem. Und zwar steig ich bei der Zinsberechnung von Festgeldern bei vorzeitiger Verfügung nicht so ganz durch. Es gibt ja zwei Methoden das zu rechnen, entweder berechne ich die Zinsen für die vereinbarte Laufzeit, dh dass der VZ den Habenszins um 1/4 übersteigt ODER ich berechne die Zinsen für die tatsächliche Laufzeit mit einem VZ von 1/4 des Habenszins. Hab ich das soweit richtig verstanden?
Und nun mein Problem: Wann wende ich welches Methode an? Oder kann ich das selbst entscheiden?
Tatsache ist, dass ich in jedem Fall erst die Zinsen berechnen muss (entweder für die vereinbarte oder f.d. tatsächliche LZ) dann berechne ich die VZ vom Verfügungs- bis zum Fälligkeitstag und dann ermittle ich die Zinsgutschrift - richtig?
Es wäre toll, wenn ich mir helfen könntet.
LG |
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Verfasst am: 01.11.2009 11:12 |
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Es gibt keine gestzliche Regelung von Festgeldern und somit auch nicht für vorzeitige Auflösung.
Die Bank kann selbst entscheiden, welche Methode sie benutzt. |
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