Riestervertrag |
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Verfasst am: 24.06.2009 20:57 |
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ich frag jetzt mal ganz doof:-)
der Gesamtbeitrag des Riestersparers ist doch 4% vom Bruttojahreseinkommen. Zusammengesetzt aus Grundzulage + Kinderzulage + Eigenbeitrag
Was wird denn monatlich dem Kundenkonto belastet.
Denke der Eigenbeitrag. Oder?
Wir haben "Riester" noch nicht durch. Interessiere mich mal wie das ist.. |
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Verfasst am: 25.06.2009 08:30 |
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Es reicht, wenn der Eigenbeitrag abgebucht wird.
Ich habe zu Riester mal eine andere Frage.
Förderfähig sind doch nur alle, die ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben. Was ist mit einem Berufsanfänger. Kann der im ersten Jahr Riestern (mit 60 €/Jahr), obwohl er im Vorjahr kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte? |
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Verfasst am: 25.06.2009 08:47 |
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Die "Bierdeckelrechnung"
4% vom Vorjahresbrutto gehalt ergibt den Betrag, den er zahlen müsste um die Förderung zu bekommen.
Von diesem Betrag werden aber Kinder- und Eigenzulagen abgezogen.Das ergibt dann den letzendlichen Betrag den er zahlen muss.
Auch Berufsanfänger können riestern.Sie bezahlen dann eben nur den Sockelbeitrag in Höhe von 60,00.ISt ja zB. auch bei Azubis so. |
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Verfasst am: 25.06.2009 08:48 |
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und der letzendliche Betrag wird vom Kundenkonto abgebucht |
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Verfasst am: 25.06.2009 09:26 |
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Und bei Arbeitslosen dann auch der Sockelbetrag?
Angenommen, der Ehemann geht arbeiten und die Frau ist jetzt Arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld. Dann wird nur das Einkommen des Mannes herangezogen und Ehefrau muss dann Sockelbetrag 60 Euro aufbringen. ist das Ok?? |
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Verfasst am: 25.06.2009 09:39 |
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Wenn Du keinen Arbeitslosen Astrophysiker zu Deinen Kunden zählst zahlt dieser auch nur den Sockelbeitrag von 60 Euro.
Es wird dann jeweils ein Vertrag für jeden Ehepartner gemacht.
Personen die sich in der Elternzeit befinden zahlen auch nur den Sockelbetrag von 60 Euro.
Personen unter 25 Jahren erhalten zudem einmalig bei Vertragsbeginn einen Bonus von 200 Euro.
Kinder welche bis zum 31.12.2007 geboren sind werden mit 185 Euro je Kind bedacht, alle Kinder die ab 01.01.2008 geboren wurden, sind mit 300 Euro pro Jahr förderfähig.
Ob eine Person eher die Kinderzulagen oder Steuervergünsigen erhält entscheidet die sogenannte Günstigerprüfung, daß heißt es wird immer die Variante gewählt bei welcher der Kunde höhere Förderungen bekommt.
Steuervergünstigungen treten meist bei Personen ohne Kinder auf da diese ja nur die Grundzulage von 154 Euro erhalten.
Der Betrag welcher für die Riesterrente aufgewendet wurde, wird in der Jahressteuererklärung dann als Vorsorgeaufwendungen deklariert und mindert das Steuerjahresbrutto. |
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Verfasst am: 26.06.2009 12:28 - Geaendert am: 26.06.2009 12:29 |
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Ich habe 2 Fragen:
1. Wird der Beitrag zur Riesterrente jedes Jahr dann neu berechnet oder ist das Anfangsbruttoeinkommen wichtig?
2. Wie lange wird die Kinderzulage bezahlt bei Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren sind ? |
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Verfasst am: 26.06.2009 12:45 - Geaendert am: 26.06.2009 12:45 |
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zu 1.) Der Beitrag bleibt solange gleich hoch, bis man ihn von selbst ändert. Deshalb sollte man jedes Jahr prüfen, ob sich das Bruttoeinkommen im letzten Jahr erhöht hat und ob die Höhe des Beitrags nun noch ausreicht, weil ja davon die Höhe der Zulage abhängt.
zu 2.) Die Kinderzulage wird bezahlt, solange Kindergeld bezogen wird (ist übrigens unabhänig davon, ob das Kind vor oder ab 2008 geboren wurde. Vom Geburtsjahrgang hängt nur die HÖHE der Zulage ab) |
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Verfasst am: 26.06.2009 14:18 |
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zu 1. heißt es also, wenn das Bruttoeinkommen sich reduziert, reduziert sich dann auch der Beitrag. wenn aber sein Bruttoeinkommen steigt und der Beitrag gleich bleibt erhält er anteilig die Zulage(n)
Aber maßgeblich bei Antragstellung ist die Vorjahres Bruttoeinkommen
habe ich es richtig verstanden |
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Verfasst am: 26.06.2009 14:29 |
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Der Beitrag erhöht sich nicht automatisch bei steigendem Bruttoeinkommen, genausowenig wie er sich automatisch reduziert bei geringerem Bruttoeinkommen.
Die Anpassung muß immer vom Kunden/der Bank vorgenommen werden.
Es ist richtig daß der Kunde bei höherem Bruttoeinkommen die Zulagen nur noch anteilsmäßig erhält wenn er nicht die Besparung auf 4% erhöht.
Verdient er weniger passiert rein zulagenmäßig nichts, er erhält immer noch die volle Zulage zahlt halt nur mehr ein
als für die volle Zulage nötig wäre.
Als Berechnungszeitraum zählt immer das Vorjahresbrutto. |
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Verfasst am: 26.06.2009 19:29 |
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Die Beitragsberechnung für einen ledigen ist eigentlich ganz einfach, doch für Eheleute ist es schwieriger.
Kann mir jemand diese bitte erklären!!!!
werden die EK zusammengerechnet oder getrennt immer??
wenn ein Ehepartner kein EK hat geht dann die Zulage dem Partner über????
Bitte dringend um Antwort |
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Verfasst am: 26.06.2009 23:00 |
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Die Einkommen von Ehegatten sind gesondert zu sehen.
Wichtig ist auch, daß die Grundzulage bei Ehepartnern auf zwei Verträge aufgeteilt werden muß. Jeweils 154 Euro pro Person.
Geht ein Ehepartner keiner Tätigkeit nach wird ein sogenannter Nullvertrag abgeschlossen auf welchen "nur" die 154 Euro Grundzulage gutgeschrieben werden.
Meistens werden diese Verträge aber auch mit dem Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr bespart. |
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Verfasst am: 27.06.2009 13:33 |
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Nur zur Ergänzung:
Wer jährlich den Höchstbetrag von 2.100 € ./. Zulagen auf seinen Riestervertrag einzahlt, hat evtl. Steuervorteile. |
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Verfasst am: 27.06.2009 18:58 |
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@Herrmann
Wenn für den Kunden ein Steuervorteil entsteht, habe ich weiter oben im Thread erklärt. |
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Verfasst am: 27.06.2009 19:01 |
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Was bedeutet "Steuerjahresbrutto"? |
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Verfasst am: 29.10.2009 10:18 |
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Bekommt eine 15jährige Azubi Riester-Förderung? |
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Verfasst am: 29.10.2009 12:46 |
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KAtinka, ist es wirklich so, dass Azubis egal wieviel sie verdienen nur den Sockelbetrag zahlen müssen? |
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Verfasst am: 29.10.2009 15:31 |
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Azubis zahlen 4% vom Vorjahresbrutto. Im ersten Lehrjahr meist 0 €, daher Sockelbeitrag.
Eine Frage zur Elternzeit. Elternzeit ist bekanntlich riesterförderfähig. was ist mit folgendem Ehepaar:
Sie selbstständige Architektin, er Student ohne sozialversicherungspf. Einkommen.
Egal wer von beiden Elternzeit macht. Wären diese Kunden in der Elternzeit riesterförderfähig? |
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Verfasst am: 29.10.2009 16:38 |
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Ja, wären beide förderfähig. Zumindest für 3 Jahre. |
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Verfasst am: 29.10.2009 16:43 |
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Habe jetzt folgende Aussage bekommen:
Wer sich als Selbstständiger von der DRV hat befreien lassen (z.B. Architekt, RA), bekommt auch in der Kindererziehungszeit keine Endgeldpunkte
=> bekommt auch keine Riesterförderung
Der nicht-riesterförderfähige Student, der in Elternzeit geht, hat sich nie befreien lassen und bekommt Entgeltpunkte in der DRV => bekommt Riesterförderung.
Macht das Sinn? |
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