Zinsbescheinigung |
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Verfasst am: 20.04.2003 16:32 |
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Folgendes Problem:
Konto besteht (sagen wir WS).
Bis zum 23 januar 2002 lautete es auf Eheleute.
Danach nur noch auf dei Ehefrau.
Jetzt gibts die Zinsbescheinigung.
Darauf sind die Zinsen noch unter Eheleuten ausgewiesen, obwohl es ja nur 23 Tage noch auf Eheleute lautete.
Wieso wurde der komplette Zinsbetrag auf Eheleute ausgewiesen. |
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Verfasst am: 20.04.2003 19:48 - Geaendert am: 20.04.2003 19:58 |
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Bei zusammenveranlagten Eheleuten kann beim Tod eines Partners der Freistellungsauftrag der Eheleute noch für das ganze Kalenderjahr weiter angewendet werden.
Siehe unter:
http://www.benkelberg.com/steuerli.html |
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Verfasst am: 20.04.2003 19:51 |
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hi,
die Antwort hat ja rein gar nichts mit meiner Frage zu tun, hättest Poltiker werden können. |
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Verfasst am: 20.04.2003 19:54 |
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naja vieleicht wurde ja net klar was ich meinte.
Konto lautete auf den Namen beide Eheleute. Am23 Januar wurde es auf die Frau umgeschrieben (gehört also ihr alleine).
Mit Tod hat das gar nix zu tun.
Jedenfalls sind in der Zinsbescheinigung die Zinsen nicht auf die Ehefrau ausgewisen sondern auf beide Eheleute.
warum??? |
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Verfasst am: 20.04.2003 20:00 |
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Die Eheleute leben nicht dauernd getrennt und werden gemeinsam zur Einkommensteuer verlangt. |
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Verfasst am: 20.04.2003 20:08 |
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ja des schon
aber ein anderes Konto wo die Ehefrau schon vorher allein hatte, wurde auch auf die Ehefrau ausgewiesen.
Warum also das neue nicht??? |
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Verfasst am: 20.04.2003 21:09 |
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Ist das Konto bei euch im System nicht richtig zugewiesen?
Wenn das Konto zum Zeitpunkt des Zuflusses der Zinserträge auf die Ehefrau lautete, muss auch die Bescheinigung auf die Frau lauten. Die Erträge werden auch bei Zusammenverlangung zunächst für jeden Partner einzeln berücksichtigt:
"Der einem Ehegatten zustehende, aber durch von ihm bezogene Kapitaleinkünfte nicht ausgefüllte anteilige Sparer-Freibetrag ist im Fall der Zusammenveranlagung bei dem anderen Ehegatten zu berücksichtigen." (Quelle: R 156 Umsatzsteuerrichtlinien)
Die Steuerbescheinigung für das Finanzamt muss also unbedingt den richtigen Empfänger der Kapitalerträge ausweisen. |
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Verfasst am: 20.04.2003 21:29 |
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ok
danke
also denkst du das des nen Fehler ist?? |
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Verfasst am: 20.04.2003 22:25 |
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Hallo Chef,
seit März 2002 bin ich nicht mehr draussen im "Markt". Aber ich kann mich noch gut daran erinnern, wenn ich mal Bescheinigung nachträglich erstellen musste, dass diese immer auf den Kontoinhaber bzw. den wirtschaftlich Berechtigten (z.B. im Falle eines Ander- oder Kautionskontos - bin mir hier aber nicht ganz sicher!!!) ausgestellt wurden. Da auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie die anderen sechs Einkunftsarten nach dem EStG getrennt erfasst werden müssen (siehe auch oben EStR-Zitat), ist diese Vorgehensweise m.E. plausibel. |
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Verfasst am: 20.04.2003 23:29 |
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ok danke
hab mir gedacht, daß vieleicht im Jahr der Umschreibung die Zinsen noch auf beide laufen??
ist des Blödsinn oder könnte da was dran sein?? |
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Verfasst am: 21.04.2003 11:04 - Geaendert am: 21.04.2003 11:16 |
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In §45a EStG ist eindeutig festgelegt, dass die Bescheinigung auf den Gläubiger der Kapitalerträge auszustellen ist. In dem § ist auch geregelt, wie die Bank vorzugehen hat, wenn sie eine falsche Bescheinigung ausstellt.
http://www.lexware.de/portal/Urteile_Gesetze/Gesetzte/EJ_45a.htm
Wenn das Konto am 30.12.01 von den Eheleuten auf die Ehefrau umgeschrieben wurde und am 02.01.02 die Zinsen per 31.12.01 gutgeschrieben werden, ist die Bescheinigung ganz klar auf die Ehefrau auszustellen, da diese im Zeitpunkt der Gutschrift Gläubiger der Einlage und damit der Erträge ist. Eine auf die Eheleute ausgestellte Bescheinigung wäre falsch und ist von der Bank zurückzufordern.
Wird das Konto aber erst am 23.01.02 auf die Ehefrau umgeschrieben und per 31.12.01 sind Zinsen gutgeschrieben worden, so ist die Bescheinigung auf die Eheleute auszustellen. |
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Verfasst am: 21.04.2003 11:58 |
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Ok, danke.
mal sehen was sich ergibt |
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