Steuerpflicht bei Rentnern |
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Verfasst am: 04.10.2009 16:19 |
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Hallo zusammen,
Ab welchen EK muss ein Rentner EKstErklärung abgeben?
Ein Rentner hat doch einen Grundfreibetrag von 7.834 Euro
dann kommt noch der Sparpauschbetrag dazu 801 Euro
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Wer kann mir sagen was noch dazu kommt
Vorsorgehöchstbeitrag 2009?
Sonder+Werbungskosten?
Altersentlastungsbetrag?
Besten Dank |
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Verfasst am: 04.10.2009 18:15 - Geaendert am: 04.10.2009 18:18 |
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Hat ein Rentner Werbungskosten im Rahmen Sonstiger Einkünfte?
Der Sparer-Pauschbetrag wird meist vom FStA in Anspruch genommen und betrifft Kapitaleinkünfte.
Außerdem wird die Rente nicht zu 100 % ansgesetzt, sondern zwischen 50 % und 100 %. |
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Verfasst am: 05.10.2009 17:47 |
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Für Einkünfte aus Renten, dauernden Lasten und Ehegattenunterhalt (Realsplitting) wird ein Pauschbetrag von 102 EUR abgezogen. Eine Verdoppelung bei Ehegatten wie im Falle des Pauschbetrags für Kapitaleinkünfte erfolgt nicht. Allerdings erhält jeder Ehegatte den Pauschbetrag von 102 EUR, wenn er selbst Renteneinkünfte etc. bezieht.
Quelle:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/werbungskosten-pauschbetrag.html |
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