Steuerzahlung bei Kurzarbeit |
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Verfasst am: 28.10.2009 09:49 |
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Hallo,
ein Bekannter fragte mich, ob man feststellen kann, wieviel man an Steuern zurückführen muss, wenn man in Kurzarbeit ist.
Leider finde ich auf den offenen Seiten im Internet auf die ich komme nichts zu dem Thema.
Weiß jemand näheres?
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für die Antworten!
Maui |
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Verfasst am: 28.10.2009 09:58 |
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Äh! ich glaueb das kommt auf das Geld an, dass er trotz kurzarbeit noch verdient, aber sicher weiß ich das nicht!
Hab nur irgendway erzählt bekommen von einem, der auch kurzarbeit arbeitet, aber bin mir nciht sicher ob er das selbst richtig verstanden hat! |
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Verfasst am: 28.10.2009 10:01 |
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Ja ich denke auch, dass es auf das Geld ankommt was er noch bekommt. Aber ich dachte vielleicht gibt es einen Berechnungsweg oder eine Tabelle oder so irgendetwas. |
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Verfasst am: 28.10.2009 17:09 |
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Einfach mal bei Google.de als Suchbegriff "Kurzarbeit Steuernachzahlung Rechner" eingeben und siehe da, man bekommt sogar Ergebnisse geliefert. ;-)
Viele Grüße
Sven |
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Verfasst am: 28.10.2009 18:26 |
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Der Steuersatz bei der Veranlagung der Einkommensteuer richtet sich nach dem Kurzlohn plus Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld führt dazu, dass das Einkommen nach einem höheren Prozentsatz besteuert wird.
Fachkeute nennen dies: Progressionsvorbehalt im Fall des Kurzarbeitergelds |
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Verfasst am: 28.10.2009 18:29 |
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@ Herrmann
Ist das so wie bei Krankengeld Zahlungen der Krankenkassen.
Auszahlung steuerfrei, aber die Zahlungen erhöhen entsprechend den Steuersatz für das reguläre Einkommen? |
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Verfasst am: 28.10.2009 20:55 |
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Genau so ist es! |
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Verfasst am: 29.10.2009 17:52 |
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Danke für die Antworten.
Die Steuer wird aber doch erst im nachhinein abgezogen und nicht direkt bei der Lohnzahlung.
Das heißt auf die Kurzarbeiter kommt im Nachhinein noch ziemlich was zu!? |
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