Lohnsteuer beim Geschäftsführer |
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Verfasst am: 31.10.2009 15:05 |
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eine banale Frage, stehe auf´m Schlauch.
Herr Mustermann gründet eine GmbH und bestellt sich zum Geschäftsführer.
Seine Betriebseinnahmen werden doch ab einen bestimmten Umsatzerlös mit der Körperschaftssteuer besteuert. Glaube mit 15% jetzt? Richtig?
Und sein eigenes Einkommen was zu in sein Haushalt fließt, wird doch auch besteuert nach seinen persönlichen Einkommensteuersatz, oder vertue ich mich da?? |
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Verfasst am: 31.10.2009 15:18 |
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Der Geschäftsführer ist Angestellter der Kapitalgesellschaft und unterliegt der Lohnsteuer, nicht der Körperschaftssteuer.
Bekommt er als Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn, unterliegt der der Köperschaftssteuer von 15%. |
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Verfasst am: 31.10.2009 15:28 |
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Herr Rathner,
ist die Körperschaftsteuer generel abzuführen, unabhängig von der Höhe der Einnahmen des Betriebs? |
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Verfasst am: 31.10.2009 19:47 |
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Die GmbH muss den Gewinn mit 15 % KöSt besteuern, egal ob der Gewinn ausgeschüttet oder thesauriert wird. |
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Verfasst am: 31.10.2009 21:33 |
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@JJ_OB
Es geht um den Gewinn bei der KöSt, nicht um die Einnahmen des Betriebes. |
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