Arbeitnehmersparzulage |
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Verfasst am: 17.11.2009 14:00 |
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Bekommen Eheleute (beide berufstätig) beim Bausparen zusammen 85,00 EUR ( 9 % v. 940,00 EUR) oder 86,00 EUR* auf die VL-Einzahlungen Sparförderung??
* 9 % v. 470,00 =43,00 (aufgerundet)
9 % v. 470,00 =43,00 (aufgerundet)
=86,00
In der Berufsschule haben wir jeweils aufgerundet´und mit 86,00 EUR gerechnet. In der Bankfachklasse (Ausgabe Sept. 2009) wird mit 85,00 EUR gerechnet. |
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Verfasst am: 17.11.2009 14:08 |
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9 % auf 470 € = 42,30 EUR
42,30 EUR * 2 = 84,60 EUR also würde ich 85 EUR nehmen ! |
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Verfasst am: 17.11.2009 16:24 |
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"also würde ich 85 EUR nehmen ! "
hast du denn eine Quelle die das Belegt. Hab nochmal im Internet einen Beleg dafür zu suchen, hab aber nichts aussagekräftiges dazu gefunden... |
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Verfasst am: 17.11.2009 16:46 - Geaendert am: 17.11.2009 16:52 |
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Ich glaube da kann man noch lange im Internet suchen ......
Gesetz: 5 VermBG 9% auf 470 EUR = 42,30 EUR
entweder du rechnest 9% auf 940 EUR = 84,60 EUR (aufgerundet 85 EUR)
oder
du rechnest 42,30 * 2 = 84,60 EUR (auch aufgerundet 85 EUR)
Ich würde niemals 86 EUR nehmen, obwohl die IHK wahrscheinlich das auch akzeptieren würde!!!
PS: Ich meine mich zu erinnern, dass bei der IHK immer "nur" das ENDERGEBNIS gerundet wird ! |
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Verfasst am: 18.11.2009 14:57 |
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Also ich würde 86,- EUR nehmen.
Jeder Arbeitnehmer hat "einzeln" Recht auf die AN-Sparzulage (es besteht ja keine Zusammenveranlagung so wie zB. bei WOP).Demnach erhält jeder auch jeder der beiden AN 43,- EUR (da 42,30 aufgerundet wird). So komm ich auf 86,00 EUR / Jahr |
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Verfasst am: 18.11.2009 15:11 |
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Geben die Eheleute gemeinsam die Einkommensteuerklärung ab, dann erhalten Sie 85 €.
Werden Sie einzeln verlangt, erhalten Sie 2 x 43 € = 86 €. |
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