|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Steueroptimierung! |
|
|
Verfasst am: 18.11.2009 19:22 |
|
|
Brauche mal eure Hilfe!
Bei uns haben einige Kunden eine Rückzahlung von bislang in 2009 einbehaltenen Steuern erhalten. Diese Rückzahlung ergab sich aus der erstmaligen Verrechnung aufgebauter Verlustverrechnungstöpfe mit bereits einbehaltenen Kapitalertragssteuern.
Frage wäre jetzt, ob bei einer solchen Steueroptimierung eine Bagatellgrenze von 10 EURO berücksichtigt wird.
Meines Erachtens ist die Bagatellgrenze entfallen. Oder?
Dies gilt doch nur noch für bestimmte Konten, bei dem ein Zusatz auch ist wie z.B "Max Muster & Kegelclub XY"
Wer kann mir da helfen??? |
|
|
|
Verfasst am: 18.11.2009 20:08 |
|
|
Bagatellgrenzen gibt es grundsätzlich nicht mehr. Eine Ausnahme gibt es bei losen Personenzusammenschlüssen, die aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen
Das Kreditinstitut kann vom Steuerabzug im Sinne des § 43 Abs. 1 EStG Abstand nehmen, wenn
• das Konto neben dem Namen des Kontoinhabers einen Zusatz enthält, der auf den Personenzusammenschluss hinweist (z. B. Sparclub XX, Klassenkonto der Hauptschule YY, Klasse 9),
• die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben des Personenzusammenschlusses im Kalenderjahr den Betrag von 10 €, vervielfältigt mit der Anzahl der Mitglieder, höchstens 300 € im Kalenderjahr, nicht übersteigen und
• Änderungen der Anzahl der Mitglieder dem Kreditinstitut zu Beginn eines Kalenderjahres mitgeteilt werden. |
|
|
|
Verfasst am: 18.11.2009 22:28 |
|
|
danke, sehr hilfreich!! |
|
|
|
|
|
| |