Abgeltungssteuer bei Vorschusszinsen |
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Verfasst am: 29.12.2009 12:22 |
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Hallöchen,
ich bin mal wieder über ein Problem gestoßen:
Bsp. Sparer (3-monatige Kündigungsfrist) bekommt bei vorzeitiger Auflösung der Spareinlage 337,73 € Zinsen und Vorschusszinsen sind in Höhe von 31,50 € angefallen.Wie hoch sind die abzuführenden Steuern ( nur Abgelt und Soli) ?
Muss ich erst die Zinsen mit den Vorschusszinsen verrechnen und darauf 25 % und 5,5 % berechnen ??? Also auf 337,73 € - 31,50 € = 306,23 € ???
oder berechne ich die Steuern nur auf die 337,73 €?
Danke für die Hilfe |
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Verfasst am: 29.12.2009 12:33 - Geaendert am: 03.01.2010 11:29 |
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Bevor die Abgeltungstuer berechnet wird, müssen zuerst die Zinsen mit den Vorschusszinsen verrechnet werden.
(337,73 € - 31,50 €) * 25 % = |
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Verfasst am: 30.12.2009 00:46 - Geaendert am: 30.12.2009 00:48 |
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Meine Güte Immortal, dass ist doch logisch. Wieso fragst du wegen jedem einfachen Zeugs? Ich hoffe, du machst das nicht in der Bank so, dann wirst du garantiert nicht übernommen wegen Unselbstständigkeit.
Ps: Hermann, Ihre Lösung ist nicht ganz korrekt. Mit Soli wären es 26,375% |
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Verfasst am: 30.12.2009 01:34 |
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weil ich in dem Abschlussprüfungsbuch von Grundmann und Rathner eine andere Lösung gefunden habe.
Aufgabe : Die Nordbank AG führt für Frau Zabel ein Sparkonto mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.Frau Zabel hat keinen Freistellungsauftrag erteilt. Das Konto weist am 31.12.2009 folgende Werte auf :
Kontoguthaben vor Zinskapitalisierung 2.200,00 €
Habenzinsen 28,30 €
Vorfälligkeitsentgelt 0,82 €
Ermitteln Sie die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer)
Lösung : 25 % auf 28,30 €
Das ist ja somit falsch , weil wir ja vorher das Vorfälligkeitsentgelt abziehen !!!! (28,30-0,82 ) *25 %
Ich wollte mich somit nur noch mal bestätigen, dass man vorher die Vorschusszinsen abzieht Das hat Hermann ja somit auch getan. Danke dafür.
@Apollondb : deine Meinung ist mir egal |
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Verfasst am: 30.12.2009 09:35 - Geaendert am: 02.01.2010 15:05 |
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@Apollondb
Der Solidaritätszuschlag wird separat berechnet und nicht in die Abgeltungsteuer hineingewurstelt.
Der Prozentsatz 26,375% steht in keinem Gesetz.
Abgeltungsteuer = Kapitalertrag * 25 %
SoliZ = Abgeltungsteuer * 5,5 % |
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Verfasst am: 30.12.2009 20:46 - Geaendert am: 30.12.2009 20:56 |
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Nun, in der Aufgabe steht das der Soli mit einberechnet wird. Also muss man folgerichtig die 5,5% vom Soli auf die Abgelstungssteuer berechnen. Das sind 1,375% + Abgelstungsstuer von 25% = 26,375%
Natürlich wird der Soli von der Abgeltungsstuer berechnet. Wenn Sie mir nicht glauben, fragen SIe beim Finanzamt nach. |
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Verfasst am: 30.12.2009 21:20 |
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apollo,
die AGS und den Soli darfst du aber nicht in einem Topf reinschmeissen. Rein rechnerisch stimmt dein krummer Prozentsatz. Aber jede Steuerart, egal ob AGS, Soli, Lohnsteuer oder sonstwas wird beim Finanzamt abgeführt. Mann kann ja auch nicht die Mehrwertsteuer mit dem Soli zusammen schlagen oder die Lohnsteuer mit dem Soli.
BTW: der Soli hat man ja auch ursprünglich (offiziell bis heute) zugunsten der neuen Bundesländer eingeführt. Außerdem wird in jeder Steuererklärung der Soli separat ausgewiesen. Von daher schließe ich mich (Azubi) Hermann an und sage, dass deine Aussage falsch ist. Einzig der rechnerische Wert, was am Ende rauskommt, stimmt.
Noch eine Kleinigkeit:
Aus einem Beitrag kann man noch lange nicht die Selbstständigkeit/Unselbstständigkeit eines Menschens herauslesen. Ein Azubi lernt und zum Lernen gehört auch Fragen. Das Forum ist ja dazu da um Fragen zu klären. Von daher solltest du in deiner Wortwahl etwas vorsichtiger sein (Nettiquette!) |
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Verfasst am: 31.12.2009 00:18 |
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Liebe Leilin, natürlich wird alles zum Finanzamt abgeführt, aber es ist falsch, wenn man nur die AG angibt. Der Soli wird immernoch bei jedem Zinsertrag auf die AG abgerechnet.
Und wenn man bei Zinserträgen nur die AG berechnet, und die Soli außer acht lässt, istdie Aufgabe falsch.
Und ich habe nie gesagt, dass man den Soli mit der AG vermischen sollte. Les doch bitte mal genau nach, da steht, man muss bei Zinserträgen den Soli auf die AG rechnen. |
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Verfasst am: 03.01.2010 11:36 |
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Wenn nach den steuerlichen Abzügen gefragt ist, ist die Lösung (nicht die Aufgabe) falsch, wenn nur die Abegeltungsteuer berechnet, und die Soli außer acht lässt.
Manchmal wird nur nach der Höhe der Abgeltungsteuer gefragt. |
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Verfasst am: 03.01.2010 17:23 |
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In der Aufgabe wird ja nach den steuerlichen Abzügen gefragt.
Meiner Meinung nach müsste in so einer Aufgabe explizit nach Soli und Abgeltungssteuer gefragt werden, denn bei Zinserträgen wird ja auch die Kirchensteuer berechnet. |
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Verfasst am: 03.01.2010 21:44 |
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In den Fällen in denen keine eindeutige Fragestellung zu sehen ist, bieten sich folgende Dinge an:
a) man bittet den Lehrer um Hilfe.
b) man stellt Annahmen, sprich schreibt in der Antwort:
Da die Aufgabenstellung für mich nicht eindeutig gestellt ist, nehme ich folgende Dinge an:
und schreibt dann seine Antwort. |
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Verfasst am: 03.01.2010 22:19 |
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also ich habe ja schon die Infos zur Aufabe gepostet.
Insgesamt beinhaltet die Aufgabe :
a) Ermitteln Sie die Abgeltungssteuer ?
Lösung: 25 % auf 28,30 € = 7,07 ( ok damit kann man leben)
b) Soli ?
Lösung :5,5 % auf 7,07 € = 0,38 € ( damit kann man auch noch leben )
c) den neuen Kontostand ?
Lösung: 2200,00 + 28,30 -0,82 - 7,07 - 0,38 = 2220,03 €
(und das wäre ja falsch, da wir ja gelernt haben erst die Vorschusszinsen zu verrechnen, bevor ich die Abgeltungssteuer und Soli berechne) |
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Verfasst am: 03.01.2010 22:36 |
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Ja, das wäre falsch. Es können auch in einem Buch Fehler vorkommen. Aber du musst erst die Vorschusszinsen abziehen. Denn wieso sollte der Kunde auf die Vorschusszinsen Steuern bezahlen, wenn er sie nie sieht? Das ist ein Ertrag der Bank und diese muss sie versteuern, nicht der Kunde. |
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Verfasst am: 04.01.2010 12:05 |
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apollo, so ganz stimmt das mit der kirchensteuer nicht.
die kirchensteuer wird 1. nur dann abgeführt wenn der kunde zu einer religionsgemeinde angehört. zweitens kann der kunde immernoch entscheiden ob die bank die K-steuer abzieht oder ob der kunde das über die steuererklärung begleicht. und drittens kann man den k-steuersatz garnicht genau wissen. in bayern liegt es bei 8% und in den anderen bundesländer liegt er bei 9%. was ist wenn der kunde muslima ist oder hindu? da gelten wiederum andere sätze.
nicht umsonst wird in den meisten aufgaben den hinweis drinne stehen dass die k-steuer nicht berücksichtigt werden soll. |
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Verfasst am: 04.01.2010 17:51 - Geaendert am: 04.01.2010 17:53 |
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Du erzählst mir Sachen, die ich alle weiß. Generell fällt jedoch Kirchensteuer an, bei Einzelfällen nicht.
Das kann man sich aber alles durch logisches Denken erarbeiten und muss nicht extra erwähnt werden.
Aber wenn du darauf bestehst. Ich muss dich korrigieren. Baden-Würtemberg hat auch einen Steuersatz von 8% bei der Kirchensteuer. |
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Verfasst am: 05.01.2010 13:45 - Geaendert am: 05.01.2010 13:46 |
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@ apollondb
warum regst du dich eigentlich über andere Leute so auf?
Dafür ist so ein Forum da, das man fragen stellt und man sich nicht für schämen muss!
ich finde es nicht in Ordnung von dir,wie du hier leute angreifst,nur weil sie vielleicht mehr als eine Frage haben!! |
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Verfasst am: 05.01.2010 21:42 |
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Hallo,
würde gerne wissen, ob KursGEWINNE (positiver Saldo des Verrechnungstop) mit einem negativen Saldo im Verlustverrechnungstopf für Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen? |
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Verfasst am: 05.01.2010 21:45 |
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P.S. Ist es das Buch, wo ca. 6 Prüfungssätze drin sind?
Dieses Buch war komplett falsch... Total peinlich für die Autoren.
Gruß |
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Verfasst am: 05.01.2010 22:18 |
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Ja, das war das Buch, aber in neuester Auflage. Es hieß, dort wären die Fehler beseitigt worden :-O |
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