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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Frage zur Sparkonto-Eröffnung
 
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2010 13:11 - Geaendert am: 13.01.2010 13:13
Hallo zusammen!

Ich darf auf GmbHs ja keine Sparkonten eröffnen (warum eigentlich nicht?). Darf ichs denn auf im HRA eingetragene Kaufleute (e.K.)?

Bitte keine "ich glaube"-Antworten, da hab ich schon genug gehört.

Ich brauche WISSEN. :-)


Danke schonmal!

______________________________________
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2010 16:05 - Geaendert am: 13.01.2010 16:12
Spareinlagen sind Einlagen, die den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) ent-sprechen.

§. 21 RechKredVO Nr. 4
Als Spareinlagen sind nur unbefristete Gelder auszuweisen, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen:
1. sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuchs, als Spareinlagen gekennzeichnet;
2. sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt;

3. sie werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unter-nehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß § 550b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes;
4. sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rechkredv/gesamt.pdf
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.01.2010 17:45
Somit kann also ein e.K ein Sparkonto eröffnen, da keine Gesellschaftsform vorliegt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2010 08:48
Der eingetragene Kaufmann kann ja auch Privatvermögen auf Spareinlagen einzahlen.
Unschuldslamm
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.12.2010 08:52
zu dem Thema nochmal ne kurze Frage - jedoch bezüglich Bausparen:

versteh ich das richtig, dass z.B. ein Förderverein mit gemeinnützigem Zweck einen BSV eröffnen kann - ein normaler eingetragener Verein jedoch nicht?

vielen Dank schon mal im voraus :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2010 14:01
Was will ein Förderverein mit gemeinnützigem Zweck mit einem Bausparvertrag?
Unschuldslamm
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.12.2010 14:07
hmm.. weiss ich auch nicht so genau - war eine Frage von einer Azubine, die bald mündliche Prüfung hat..und ich konnte ihr diese Frage leider nicht beantworten .. : /
also ist es in der Theorie und der Praxis so, dass Vereine keine BSV abschließen? oder nicht abschliessen können?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2010 14:25
Wie will ein Verein wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen?
Unschuldslamm
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.12.2010 14:30
vielleicht für den Bau eines Vereinsheims?? ..würd das eventuell unter wohnwirtschaftliche Verwendung fallen?
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2010 17:21
Ich glaube das geht nicht, weil man in einem Vereinshaus ja i.d.R. nicht wohnt. So wie auch niemand in ner Werkstatt eines Betriebes wohnt oder in dem Supermarkt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2010 18:19
Nur natürliche Personen wohnen in Häusern.
Außerdem sagt die Vernunft, wenn man keine WoP bekommt, ist Bausparen i.d.R. uninteressant. Zudem müssen Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwendet werden.
 

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