Frage zur Sparkonto-Eröffnung |
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Verfasst am: 13.01.2010 13:11 - Geaendert am: 13.01.2010 13:13 |
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Hallo zusammen!
Ich darf auf GmbHs ja keine Sparkonten eröffnen (warum eigentlich nicht?). Darf ichs denn auf im HRA eingetragene Kaufleute (e.K.)?
Bitte keine "ich glaube"-Antworten, da hab ich schon genug gehört.
Ich brauche WISSEN. :-)
Danke schonmal!______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 13.01.2010 16:05 - Geaendert am: 13.01.2010 16:12 |
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Spareinlagen sind Einlagen, die den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) ent-sprechen.
§. 21 RechKredVO Nr. 4
Als Spareinlagen sind nur unbefristete Gelder auszuweisen, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen:
1. sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuchs, als Spareinlagen gekennzeichnet;
2. sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt;
3. sie werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unter-nehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß § 550b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes;
4. sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rechkredv/gesamt.pdf |
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Verfasst am: 13.01.2010 17:45 |
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Somit kann also ein e.K ein Sparkonto eröffnen, da keine Gesellschaftsform vorliegt? |
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Verfasst am: 15.01.2010 08:48 |
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Der eingetragene Kaufmann kann ja auch Privatvermögen auf Spareinlagen einzahlen. |
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Verfasst am: 14.12.2010 08:52 |
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zu dem Thema nochmal ne kurze Frage - jedoch bezüglich Bausparen:
versteh ich das richtig, dass z.B. ein Förderverein mit gemeinnützigem Zweck einen BSV eröffnen kann - ein normaler eingetragener Verein jedoch nicht?
vielen Dank schon mal im voraus :) |
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Verfasst am: 14.12.2010 14:01 |
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Was will ein Förderverein mit gemeinnützigem Zweck mit einem Bausparvertrag? |
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Verfasst am: 14.12.2010 14:07 |
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hmm.. weiss ich auch nicht so genau - war eine Frage von einer Azubine, die bald mündliche Prüfung hat..und ich konnte ihr diese Frage leider nicht beantworten .. : /
also ist es in der Theorie und der Praxis so, dass Vereine keine BSV abschließen? oder nicht abschliessen können? |
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Verfasst am: 14.12.2010 14:25 |
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Wie will ein Verein wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen? |
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Verfasst am: 14.12.2010 14:30 |
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vielleicht für den Bau eines Vereinsheims?? ..würd das eventuell unter wohnwirtschaftliche Verwendung fallen? |
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Verfasst am: 14.12.2010 17:21 |
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Ich glaube das geht nicht, weil man in einem Vereinshaus ja i.d.R. nicht wohnt. So wie auch niemand in ner Werkstatt eines Betriebes wohnt oder in dem Supermarkt. |
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Verfasst am: 14.12.2010 18:19 |
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Nur natürliche Personen wohnen in Häusern.
Außerdem sagt die Vernunft, wenn man keine WoP bekommt, ist Bausparen i.d.R. uninteressant. Zudem müssen Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwendet werden. |
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