|
|
Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
|
|
Besteuerung, wenn Wohnsitz im Ausland! |
|
|
Verfasst am: 26.03.2010 18:53 |
|
|
Wie werden Kapitaleinkünfte von private Personen besteuert, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat.
z.B Schweiz.
Kd wohnt in der Schweiz, hat in Deutschland seine Anlagen.
In Deutschland ist der Kunde doch einkommenssteuerpflichtig, oder?#
ich glaube, die Schweiz hat auch die Zahlstellensteuer. Oder nicht?
Was ist wenn er sich in Deutschland abmeldet?
Hier nicht mehr eine Meldeanschrift hat?
Wer kann mich bitte da aufklären? |
|
|
|
Verfasst am: 26.03.2010 20:00 - Geaendert am: 26.03.2010 20:09 |
|
|
Wenn ein Kunde im Ausland ist und Steuerausländer, hat er Einkünfte aus Einlagen nicht in Deutschland, sondern in seinem Land zu versteuern.
Dividenden aus Aktiengewinnen werden in Deutschland versteuert und dann in seinem Land.
Wenn er sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhält, ist er Steuerinländer und muss bei jeder Einlage Abgeltungssteuer bezahlen.
Das gilt auch, wenn der Kunde nur einen Wohnsitz im Ausland hat und sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhält. Er ist automatisch Steuerinländer.
Zudem ist bei Steuerausländern bei Kontoeröffnungen wichtig, dass er eine Meldebestätigung von der ausländischen Behörde hat.
Selbst jemand, der sich nie in Deutschland aufhält, geschweige denn eine Wohnung hat, darf ein Konto eröffnen. |
|
|
|
Verfasst am: 26.03.2010 20:00 |
|
|
Wer in der Schweiz den Wohnsitz hat, kann sich einen Steuerberater leisten. |
|
|
|
Verfasst am: 27.03.2010 08:36 |
|
|
@ Herrmann
genau, und wer in Wanne-Eickel wohnt erst...
:-) |
|
|
|
|
|
| |