WOP bei Bausparen |
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Verfasst am: 31.03.2010 17:37 |
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Eine bescheidene Frage.
Bin ein wenig irritiert.
Wie viel muss der Kunde im Monat ansparen für den Bausparvertrag um die WOP zu bekommen?? |
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Verfasst am: 31.03.2010 17:48 |
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Die jährliche Sparleistung muss 50 Euro betragen. |
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Verfasst am: 31.03.2010 17:56 |
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Wenn ich 40 EUR monatlich VL anlege in Bausparen, reicht es also logisch aus, um WOP zu bekommen.
Mein Kollege sagt nein, muss noch zusätzlich ca 45 EUR einzahlen.
das stimmt doch nicht, oder??? |
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Verfasst am: 31.03.2010 18:19 |
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Du hast unrecht, deine Kollegen haben recht.
Die WoP gibt es nur auf eigene Einzahlungen. VL sind Zahlungen des Arbeitgebers, somit keine WoP.
Ausnahme: Kunde verdient mehr als 17 000€, jedoch weniger als 25 600€, dann erhält er auf die VL auch die WoP. |
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Verfasst am: 31.03.2010 18:40 |
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Wenn man monatlich 40 EUR VL durch Arbeitgeber überweisen lässt, bekommt man auf max. 470 € AN-Sparzulage. Für die restlichen 10 € + weitere 40 € eigene Einzahlung bekommt man dann WoP, wenn man die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. |
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Verfasst am: 31.03.2010 18:45 |
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Wieso bekommt man dann die WoP? VL sind keine eigenen Einzahlungen und fallen somit komplett raus.
Die 10€ dürften gar nicht förderberechtigt sein. |
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Verfasst am: 31.03.2010 18:54 |
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10 € + 40 € = 50 € Mindestsparleistung p.a. |
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Verfasst am: 31.03.2010 19:20 |
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Aha...
Also bekomm ich für 40 EUR VL vom Arbeitgeber
nur AN in Höhe von 9 % für den Bausparvertrag.
Wenn ich auch WOP haben möchte müsste ich mind. 50 EURO selbst aufbringen. |
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Verfasst am: 31.03.2010 19:27 |
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9 % AN-sparzulage von max. 470 € pro Jahr
8.8 % WoP mind, 50 €, max. 512 € pro Jahr |
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Verfasst am: 01.04.2010 09:13 |
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Eine Kunde bekommt nur 20 € VL vom Arbeitgeber.
Seit 3 Jahren bespart er ein Bausparkonto.
Nun beschließt er mehr zu sparen durch Eigenmittel,
um die volle staatliche Förderung zu bekommen.
a)Wie viel muss er mehr ansparen? 50 € mind. für WOP max 512 €
b) Was ist mit den ersten 3 jahren? Die 20 € mtl. sind auch förderberechtigt?? |
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Verfasst am: 01.04.2010 09:28 |
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Dann sollte er auch die 20 € vL auf 40 € aufstocken. Muss er nur dem Arbeitgeber bescheid geben, dass er noch 20 € vom Lohn direkt überweisen soll = 40 € vL |
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Verfasst am: 01.04.2010 10:13 - Geaendert am: 01.04.2010 10:15 |
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Die Vergangenheit ist nicht mehr zu ändern.
Er sollte sich von der Bausparkasse eine Anweisung (Formular) an den Arbeitgeber besorgen und den Betrag, den der Arbeitgeber überweisen soll, auf monatlich bis max. 39,17 aufstocken lassen.
Der Bausparer kann noch zusätzlich bis 512 € an die Bausparkasse überweisen. Dafür kann er WoP beantragen. |
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Verfasst am: 01.04.2010 15:21 - Geaendert am: 01.04.2010 15:21 |
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Wieso muss die Sparleistung 50 Euro betragen?
Wenn ich einen sehr genauen Kunden habe und er wirklich nur das einzahlen möchte, damit er die vollen 512 Euro mit 8,8% WOP gefördert bekommt, muss er doch 42,67 Euro einzahlen.
Rechnung:
Sparbetrag: 512:12=42,66 -> 42,67
Prämie: (42,67*12) * 0,088= 45,06 Euro -> max. WOP-Prämie lt. Grill
Folglich ist der Sparbetrag, um die volle Förderung abzugreifen 42,67 Euro.
Ich wünsche allen ein schönes Osterfest!!! :-) |
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Verfasst am: 01.04.2010 15:47 |
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Die WOP wird nur gewährt, wenn die Sparleistung im Kalenderjahr mind. 50 EURO beträgt. So steht es auch im Grill |
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Verfasst am: 01.04.2010 15:57 - Geaendert am: 01.04.2010 15:59 |
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immortal:
man muss mindestens 50 im JAHR ansparen um WoP zu erhalten nicht im Monat..
um die maximale Förderung zu erhalten muss man 42,67Euro pro Monat sparen. |
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Verfasst am: 01.04.2010 16:25 |
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Gibt es bei der AN auch eine Beschränkung?
Also höchsten 470 € im Jahr ist klar.
Und mindestens welcher betrag sollte angespart werden um AN zu bekommen?
Es heist ja maximale Sparleistung 470 p.a.
Bei WOP genauso. 50 € p.a
Also monatlich 4,17
was wann VL nur 20 EUR?? |
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Verfasst am: 01.04.2010 17:10 |
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Bei der Arbeitnehmersparzulage gibt es keinen Mindestsparbetrag p.a. |
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Verfasst am: 01.04.2010 17:37 |
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Dann verstehe ich das so, dass jeder EURO förderberechtigt ist. |
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Verfasst am: 01.04.2010 18:53 |
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...solange die Höchstgrenzen und die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. |
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Verfasst am: 01.04.2010 20:27 |
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Ist doch logisch, dass man bei nem Bausparer die volle Förderung mitnimmt.
Lohnt sich ja nicht, wenn man es nicht macht. Zudem 42,30€ maximal Förderung bei der AN und 45,06€ WoP nicht die Welt sind.
Und der Kunde muss mindestens 7 Jahre durchhalten, da er erst nach Ablauf der Sperrfrist AN bekommt.
WoP geht ja sowieso nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung. |
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