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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Fahrtkosten/Werbungskosten
 
koelsch
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.04.2010 15:48
Hallo Leute,
wenn dem Kunden Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung entstehen (fährt jede Woche 1 x zu seinem Lehrinstitut), dann können ja je gefahrenem km 0,30 € pauschal als Werbungskosten angesetzt werden...

Kann dabei nur die "einfache Strecke" angesetzt werden oder auch noch der Rückweg, d.h. die gesamte Strecke?

Danke für eine schnelle Info.

koelsch
Landei
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2010 15:59
Hallo Koelsch,

die Pendlerpauschaule heißt eigentlich "Entferungspauschale" - der Name sagt‘s schon, es geht um die einfache Entfernung und nicht den doppelten Weg.
Am besten steht‘s wie immer bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale#Ermittlung_der_Pauschale
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.04.2010 17:24
Sofern die Weiterbildung an dem Ort stattfindet, der nicht regelmäßige Arbeitsstätte ist können sowohl Hin- und Rückfahrt angesetzt werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.04.2010 21:18
Als Werbungskosten können für Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung die gefahrenen km mit je 0,30 € angesetzt werden.
 

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