Fahrtkosten/Werbungskosten |
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Verfasst am: 23.04.2010 15:48 |
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Hallo Leute,
wenn dem Kunden Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung entstehen (fährt jede Woche 1 x zu seinem Lehrinstitut), dann können ja je gefahrenem km 0,30 € pauschal als Werbungskosten angesetzt werden...
Kann dabei nur die "einfache Strecke" angesetzt werden oder auch noch der Rückweg, d.h. die gesamte Strecke?
Danke für eine schnelle Info.
koelsch |
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Verfasst am: 23.04.2010 17:24 |
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Sofern die Weiterbildung an dem Ort stattfindet, der nicht regelmäßige Arbeitsstätte ist können sowohl Hin- und Rückfahrt angesetzt werden. |
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Verfasst am: 23.04.2010 21:18 |
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Als Werbungskosten können für Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung die gefahrenen km mit je 0,30 € angesetzt werden. |
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