Riester bei Hausfrauen |
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Verfasst am: 26.04.2010 12:22 |
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Frage:
Kann eine Hausfrau, die bisher nie gearbeitet hat,
ein Riestervertrag bekommen?
Ihr Ehemann hatte 5 Jahre lang ein rentenversicherungspflichtiges
Einkommen. Er ist nun Selbstständig. Das Ehepaar hat zwei Kinder.
Mama möchte aber vorsorgen. Ehemann würde für Sie
mindestens den Sockelbetrag 60 € im Jahr aufbringen.
Was sagt Ihr? Und wie würdet Ihr die Mama beraten bzw. was
empfehlen? |
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Verfasst am: 26.04.2010 12:37 |
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Geht in dem Fall nicht!
Die einzige Möglichkeit für Hausfrauen, einen Riester-Vertrag abzuschließen, wäre ein sog. "Huckepack-Vertrag" über den unmittelbar förderfähigen Ehemann.
Da der Ehemann selbstständig ist, ist er nur mittelbar förderberechtigt.
Deshalb ist für diese Frau kein Riester möglich.
Alternative: evlt. klassische Rentenversicherung? |
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Verfasst am: 26.04.2010 12:52 |
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"Huckepack" wäre einzige Möglichkeit bei Ihr. Da aber der Mann nicht förderberechtigt ist, bekommt Sie kein Riester.
So hatte ich mir das gedacht.
Danke für die hilfe.. |
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Verfasst am: 26.04.2010 19:41 |
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Wenn der Mann seine Frau aber einstellt, kann auch ein 400 Euro Job sein zu dem sie zusätzlich auch noch Sozialabgaben zahlt dann kann se riestern. |
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Verfasst am: 10.05.2010 18:27 |
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Wie ist es wenn Ehefrau eines förderberechtigten Mannes
ein Riestervertrag hat. Frau entrichtet nur Sockelbetrag.
Mann hat kein Vertrag.
Wie lange läuft der Riestervertrag?
Wird da die Kindererziehungszeit berücksichtigt?
Wie geht es danach weiter?? |
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Verfasst am: 10.05.2010 19:28 |
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Die Ehefrau, die nicht berufstätig ist, braucht keinen Beitrag leisten. Sie bekommt allerdings nur dann eine Förderung, wenn beide Ehegatten einen Riestervertrag abgeschlossen haben und der berufstätige Ehemann einen Eigenbeitrag leistet. |
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Verfasst am: 10.05.2010 19:41 |
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Die Frau muss aber ein Beitrag leisten von 60 EUR im Jahr.
Die Eheleute haben ein Riestervertrag gemacht, wo der Ehemann seine Eigenleistung erbracht hat. Nach einem Jahr hat der Mann gekündigt. Ehefrau durfte den Vertrag übernehmen, gegen Leistung von 60 EUR p.a.
Wie gehts denn jetzt weiter? |
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Verfasst am: 10.05.2010 19:47 |
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Einige Versicherungsgesellschaften fordern 60 €. Das ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Nur wenn die Frau selbstständig förderfähig ist, dann muss sie mind. 60 € Eigenleistung erbringen. |
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Verfasst am: 10.05.2010 19:57 |
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Förderberechtigt sind ja auch nichterwerbstätige Eltern in den Kindererziehungszeiten.
Ist das so ein Fall?
wenn ja, Würde i.d. Fall die Frau solange Förderberechtigt bleiben?
Wie lange ist übrigens die Kindererziehungszeit? |
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Verfasst am: 10.05.2010 20:02 - Geaendert am: 10.05.2010 20:04 |
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Während der 12monatigen Elternzeit erwirbt man weiterhin Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist der Grund, warum auch eine Mutter oder ein Vater, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, die 60 € Eigenleistung zahlen muss. |
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Verfasst am: 10.05.2010 20:07 |
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Du musst ja erstmal klären. ob die Frau mittelbar oder unmittelbar förderfähig ist.
Ist sie mittelbar förderfähig, muss der Ehemann einen Riestervertrag besparen, die Frau erhält dann die ihre Förderung auf ihren Vertrag.
Ist sie unmittelbar förderfähig, dann gelten die 4 % bzw. mind 60 Euro um die Förderung komplett zu erhalten.
Unmittelbarförderfähig ist wer ein:
- sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat.
- einen 400 Euro-Job und und selber freiwillig den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlt.
- Elterngeld bekommt.
- ALG I
- ALG II erhält.
Es gibt noch einiges mehr aber das sind die wichtigsten, erhält sie keines dieser Einkommen, kann sie ohne den Mann nicht riestern. |
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