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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Arbeitnehmersparzulage - Mindestbesparung?
 
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2010 13:15 - Geaendert am: 01.05.2010 13:16
Hallo Bankunity,

ich habe im Buch von den Herren Grundmann und Rathner eine Angabe gefunden, dass eine Mindestsparleistung von 13 €/Monat bzw. 39 €/Jahr zu leisten ist, für die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparen und Wertpapiersparen.

Ich habe das 5. VermBG und die entsprechende Verordnung mal durchforstet und habe diese Werte im Gesetztestext im "§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns" gefunden. Bin aber der Meinung, das hängt nicht mit der normalen Prämieberechtigung zusammen?

http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/index.html

Gilt diese Mindestsparleistung also für Bausparen und Wertpapiersparen, oder nicht?

Liebe Grüße,
Wiggle
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2010 14:57 - Geaendert am: 01.05.2010 16:18
Ich weiß, dass man bei der Wohnungsbauprämie mindestens 50€ per anno einzahlen muss.
Die 13€ bzw. 36€ beziehen sich auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss diesen Betrag fordern vom Arbeitgeber, damit dieser einzahlen muss.
Wenn der Arbeitgeber weniger einzahlt, bekommt der Arbeitnehmer trotzdem Arbeitnehmersparzulage. Nur ist in diesem Fall der Arbeitgeber nicht verpflichtet einzuzahlen, wenn diese Schwellenbeiträge unterschritten werden.

Da haben sich Herr Grundmann und Herr Rathner sich den § nicht allzu gründlich duchgelesen.

Erinnert mich auch immer an Autoren, wie Herrn Ettmann, die behaupten, dass beim Nachlasskonto der Kurswert bei Wertpapieren vom Todestag genommen werden muss, obwohl dies falsch ist.
Es wird immer der Endsaldo des Vortodestages genommen.
Allerdings gibt es bei der IHK das sogenannte "Etmann-Gesetz", sodass bei den Kurswerten auch der Todestag genommen werden kann.

Es geht nichts über gute Beziehungen zur IHK um diese zu beeinflussen.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2010 17:14
Hey Apollo,

ahja, nun habe ich den tieferen Sinn verstanden. Hab mir Absatz 3 nochmal durchgelesen und kapiert. Gesetze sind schon faszinierend *lach*

Damit wäre das glaube ich geklärt.

Das mit den Aktienkursen ist wirklich ein Phänomen. Zum Glück wird beides zugelassen. Obwohl es doch am einfachsten wäre, Kurs zu 0 Uhr des Todestages, sprich Schlusskurs des Vortages, zu nehmen...

aber egalll.... das sind Gesetze ne.

Liebe Grüße,
Wiggle
 

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