Wohnungsbauprämie ab 2009 |
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Verfasst am: 14.05.2010 16:38 |
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Es werden doch Verträge vor 2009 und danach unterschieden.
Wie ist es bei Neuverträgen nach 2009, wenn jemand keine 25 Jahre alt ist bei Vertragsabschluss?
Muss er die Bindungsfrist von 7 Jahren einhalten und wohngswirtschaftliche Verwendung haben, oder reicht es aus dass er nur die Bindungsfrist einhält?
Danke schonmal....... |
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Verfasst am: 14.05.2010 16:40 |
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Er muss die Bindungsfrist von 7 Jahren einhalten, wenn er keine wohnwirtschaftliche Verwendung hat. |
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Verfasst am: 14.05.2010 16:50 |
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Noch eine Frage..
Kann der Kunde auch ein zweites oder drittes Mal, die Arbeitnehmersparzulage bekommen, wenn die Bindungsfrist stets eingehalten wird und Voraussetzungen auch erfüllt?? |
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Verfasst am: 14.05.2010 16:56 |
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Bei mehreren Bausparverträgen? Nein, er bekommt die ANSP einmalig für einen Bausparvertrag. Natürlich erhält er diese auch beim Beteiligungssparen. |
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Verfasst am: 14.05.2010 17:01 |
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Nein. Nicht bei mehreren Verträgen.
Ein Bausparvertrag wird aufgelöst, da Bindungsfrist abgelaufen. WoP und AN wird beantragt. Bei Abschluss ist Kunde jünger 25.
Nun will Kunde ein neuen Vertrag.
Bekommt er wieder nach 7 Jahren AN?
Bei WoP muss er ja wohnwirt. verwendung nachweisen, bekommt er ja wieder die WoP.
Stimmt?? |
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Verfasst am: 14.05.2010 17:12 |
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Solange man Arbeitnehmer ist und die Einkommensgrenzen eingehalten werden, bekommt er AN- Sparzulage. |
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