Hilfe bei Arbeitnehmersparzulage |
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Verfasst am: 09.06.2010 10:20 |
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Bei einer Aufgabe aus einem Übungsbuch komme ich nicht weiter.
Aufgabe lautet: Wie viel kann der Kunden jährlich höchstens anlegen, um die
um die staatliche Förderung zu bekommen nach WOP Gesetz und VermBG?
Kunde ist verheiratet. Frau arbeitet nicht, haben ein Kind.
Bruttojahreseinkommen von Mann ist 37.900 Euro
Die Lösung aus dem Übungsbuch ist 1894,00
Aber die Einkommensgrenzen haben sich doch nicht geändert bei Bausparen
nach VermBG, sondern nur bei Beteiligungssparen auf 40.000 bei Verheirateten.
Daher kann er doch maximal 400 Euro für Beteiligungssparen, und 1024 Euro für Bausparen um WoP zu bekommen ansparen.
Wo ist der Fehler? |
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Verfasst am: 09.06.2010 12:36 |
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Es könnte daran liegen, dass er doch unter der Grenze von 35800 € liegt weil das hier angegebene Bruttojahreseinkommen deutlich über dem zu versteuernden Einkommen liegen kann... wenn sein zu versteuerndes jahreseinkommen also 35800 € liegt, kannst du auch die 470 € für den BSV mit anrechnen!
Ist ne ziemlich undurchsichtige Aufgabe aber so wird wohl die Begründung sein! :) |
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Verfasst am: 09.06.2010 12:56 |
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was heißt jetzt, könnte darunter liegen??
Die Aufgabe gibt deutlich an, wieviel der Kunde im Jahr verdient. Sein Verdienst liegt über die Grenze von 35.800 euro. und das ist ja mein problem.
Er dürfte meiner Meinung nach 1424,00 EUR maximal anlegen, da Einkommengrenzen für Beteiligungssparen
20.000/ 40.000, und max. Anlage 400 Euro p.a.
und 1024 Euro für WoP, da er verheiratet ist.
Dann ist Lösung aus dem Übungsbuch falsch.
hat jemand anders eine Meinung? |
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Verfasst am: 09.06.2010 13:00 |
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Jeder Arbeitnehmer hat
• einen Werbungskosten-Pauschbetrag
• einen Sparer-Pauschalbetrag: 801 €
• Sonderausgaben-Pauschalbetrag: 36 €
usw.
Somit liegt das zu versteuernde Einkommen unter 35.800 €. |
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Verfasst am: 09.06.2010 13:05 |
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Danke Herr Herrmann, jetzt verstehe ich das. |
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