Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 28
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung bei Aktienverkauf
 
basti1987
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2010 20:27
Eine bescheidene Frage zum Verständnis.

Kunde hat Aktien in 2009 gekauft gehabt. Möchte die jetzt veräußern. Hat aus Aktiengeschäften in 2008 Verluste realisiert.
Meine Frage daher:
Wird der Verkauf der Aktien , die er 2009 gekauft hat versteuert, wenn FSA ausgeschöpft ist?
Ich denke er kann es kompensieren mit den Verlusten die er zuvor realisiert hat. Stimmt das??
Wiggle
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.06.2010 20:21 - Geaendert am: 15.06.2010 20:22
Hallo Basti,

ich habe heute mit meiner Kollegin darüber gesprochen.

Der Verlusttopf Aktien, welchen du mit dem Verkauf der Aktien im Jahr 2009 und daraus erzielten Gewinnen ansprechen würdest, wurde per 01.01.2009 gesetzlich geschaffen und gilt erst ab dann.

Aktien die vor 2009 angeschafft wurden, werden nach altem Recht behandelt. Es können Verluste aus 2008 also nicht 2009 geltend gemacht werden bzw. verrechnet werden.

Liebe Grüße,
Wiggle

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.07.2010 16:58 - Geaendert am: 27.07.2010 16:59
Hi Ihr beiden,

habe gerade eben die Frage gelesen, bin neu im Forum ;o)
Also

Der Kunde hat die Möglichkeit Verluste aus Altfällen über die Einkommenssteuererklärung via Verlustvortrag geltend zu machen.
Er kann diesen Verlust noch bis 2013 weiter vortragen.
Und über die Einkommenssteuererklärung mit Gewinnen verrechnen!

Seit 2009 gibt es sog. Verlusttöpfe.
In diesen werden Verluste und Gewinne gegengerechnet.
Macht der Kunde einen Gewinn im Jahr 2010 ( mit Aktien die ab 2009 gekauft wurden ) so wird dieser mit dem Verlusttopf verrechnet.
Aber Achtung! Der Kunde hat die Möglichkeit seine Töpfe bei einer Bank schließen zu lassen. Dafür bekommt er eine Verlustbescheinigung, die er dann bei der Einkommenssteuererklärung einreichen kann und mit etwaigen Gewinnen bei anderen Banken gegen rechnen kann.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen ;o)
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse