Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 30
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Günstigerprüfung bei der Riester Rente
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 15:43
Hallo Zusammen,

ich stehe momentan total auf dem Schlauch bei der Günstigerprüfung.

Wir haben folgende HA für unser Steuerseminar bekommen: Ihre Kundin ist ledig und alleinerziehend (Kind ist am 15.04.08 geboren). Im Jahr 2010 hat sie mit der privaten Altersvorsorge gemäß Altersvorsorgegesetzt begonnen. Im Jahr 2009 bekam sie einen Bruttoverdienst von 25000,-. Ab 2010 verdient sie 25500,-.

Sie erhält im Jahr 2010 die maximale Zulagenförderung. Sie hat in diesem Jahr einen persönlichen Steuersatz von 30%.

Berenen Sie den anteiligen Steuererstattungsbetrag in Euro, der sich für Ihre Kundin aus dem Sonderausgabenabzug nach §10 a ESTG in 2010 voraussichtlich ergibt.

VIELEN DANK FÜR EURE/IHRE HILFE
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 15:55
Mein Lösungsvorschlag:

25000*4%=1000€
Abzüglich Grundzulage i.h.v. 154€ und Kinderzulage i.h.v. 300 euro (kind ist nach dem 01.01.2008 geboren) ergibt einen Eigenanteil in Höhe von 546€ pro Jahr.

Wenn ich richtig entsinne kann die Kundin also den Betrag von 546€ als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Lösung ohne Gewähr. Es wurde nach besten Wissen und Gewissen gelöst (oder auch nicht ^^)
Flo3k
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 18:33 - Geaendert am: 25.08.2010 18:34
M. m. n. findet keine Steuererstattung statt, da die bereits gezahlten Zulagen (154,00 + 300,00 = 454,00 EUR) eine eventuelle Steuererstattung übersteigen.
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 20:18 - Geaendert am: 25.08.2010 20:23
LeiLin, Du hast gerade den Sonderausgabenabzug beschrieben und die Lösung ist falsch.

Sie kann die vollen 1000€ als Sonderausgabenabzug geltend machen.
Der Sonderausgabenabzug setzt sich aus den Eigenbeiträgen und den Zulagen zusammen.
Maximal die 2100€, die der Kunde für die vollen Zulagen maximal einzahlen muss.
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 20:43
also kann sie die komplette 1000 euro absetzen??

ist des ned doppelt gemoppelt?? ich meine sie bekommt ja zulagen und diese zulagen kann sie dann auch noch steuerlich geltend machen?!?
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 20:53
Ja, sie kann die Zulagen + Eigenbeiträge steuerlich geltend machen.
Ob das Sinn ergibt, ist dabei egal. Es ist eben so.
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 21:30
ah okay.. und meine rechnung war der eigenanteil die zu zahlen war um den maximalen Förderbeitrag zu erhalten?
Flo3k
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 21:41 - Geaendert am: 25.08.2010 21:43
VORSICHT:

Man kann zwar die Beiträge als Sonderausgaben ansetzen, aber eine Steuererstattung findet nur in Höhe der Differenz zu den schon gezahlten Zulagen statt!

Beispiel:

Bei einer Person (ledig) käme durch den Sonderausgabenabzug eine Steuererstattung i. H. v. 200,00 EUR in Betracht, so erhält er effektiv nur eine Erstattung von 46,00 EUR, da er bereits 154,00 EUR Förderung erhalten hat.


Gefragt ist übrigens nach der Steuererstattung. Lösung: 0,00 EUR, da Zulagen über eine eventuelle Steuererstattung hinausgehen.
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.08.2010 22:41
@LeinLin: Deine Rechnung hat den Eigenbeitrag ermittelt, der zu zahlen ist, um die volle Zulage zu erhalten.
Zahlt sie weniger, erhält sie die Zulage nur anteilig.
Die Förderquote ist in diesem Fall 45,4% ohne Steuervorteile.

I.d.R erhält man die maximale Förderung durch Einzahlung der 2100€ jährlich, da man diese auch steuerlich geltend machen kann.
Milli
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 12:52
also, hier mal die rechnung kurz und bündig:

25.000 € * 4% = 1.020 €

Steuer: 30% * 1.020 € = 306,00 eigentliche Steuererstattung

Zulage: 154 € + 300 € = 454 €

GÜNSTIGERPRÜFUNG:

306 € Steuer
- 454 € Zulagen
-----------------------
0,00 € Steuererstattung!
LeiLin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 13:25
Danke Milli,

das nenne ich idiotensicher.. jetzt hab ich verstanden was es mit der Steuererstattung auf sich hat.

Danke auch an den anderen^^
omerta
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 14:22 - Geaendert am: 26.08.2010 14:22
Richtige Vorgehensweise, falsche Ergebnisse!

Hier die Korrektur:

25.000 * 4% = 1000,00 EUR

1000,00 * 30%
-154
-300
-------------
Keine Steuerstattung, da Ergebnis negativ.
2007Michi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 19:58 - Geaendert am: 26.08.2010 20:52
Ich sehe die Lösung anders. Ihr habt gerechnet damit sie die volle Zulage bekommt.
Aber da in der Aufgabe ist die Rede von der maximalen Förderung.
Da würde ich so rechnen:

Maximaler Beitrag 2.100


2100 * 30 %= 630 Steuervorteil
454 € sind über die Zulagen bereits gezahlt worden.
Über die Steuererklärung kommen dann noch 176 Euro.
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 20:41 - Geaendert am: 26.08.2010 20:45
Michi, auch die Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden.
Du arbeitest doch bei einer Versicherung, dann müsstest du das wissen.
Sonst nochmal nachlesen ;)

Finanzamt Niedersachsen:
"Ja, im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge inkl. der Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden."
2007Michi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 20:54
Ja, du hast Recht die Zulagen kann man auch absetzen.
Was ja keinen Sinn macht ist doch eine Doppelförderung.
Aber über Sinn und Unsinn muss man sich ja keine Gedanken machen.
Flo3k
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 22:14 - Geaendert am: 26.08.2010 22:15
"Aber da in der Aufgabe ist die Rede von der maximalen Förderung."

-> Nein, sondern von der maximalen Zulagenförderung.

Aus dieser Formulierung heraus sehe ich die Lösung "keine Erstattung" als richtig an.

Wäre die maximale Förderung gemeint würde ich dir Recht geben!


@Technology :
Er hat doch die Zulagen steuerlich abgesetzt, indem er die 2.100 EUR angesetzt hat.!?
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.08.2010 22:19
Die 2100€ wurden in diesem Fall nicht geltend gemacht. Man kann nur so viel ansetzen, wie viel man auch einzahlt.
Milli
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.08.2010 07:29 - Geaendert am: 27.08.2010 07:30
Oh sorry, hab beim ersten Hinsehen mit 25.500 € Einkommen gerechnet, hab mich leider verschaut, deshalb die falsche Zahl :-)

Danke @omerta
2007Michi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.08.2010 17:53
@ Technologie

selbstverständlich kann nur steuerlich angesetzt werden was auch gezahlt wurde. Plus die Zulage wie wir uns jetzt ja einig sind.
Für mich heißt maximal, dass jemand die 2.100 Euro eingezahlt hat um die maximale Förderung oder auch Zulagenförderung zu erhalten.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.08.2010 22:11
Ja danke für Eure Antworten.

Ich habe allerdings noch ein kleines Detail vergessen. Die Gute ist 22 Jahre alt. Sprich sie kriegt noch die Einmal-Förderung für unter 25jährige.

;-)
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse