Schenkungsteuer bei Immobilien |
|
|
Verfasst am: 03.09.2010 15:10 |
|
|
Fällt Schenkungsteuer bei folgenden Bedingungen an:
1. Kind ist Erbe und wohnt in diesem Haus.
2. Wohnfläche eines ZFH beträgt 340 qm. Wert 420 T€
3. Der Freibetrag ist 400.000 €.
4. Eltern wohnen weiterhin in einer Wohnung. |
|
|
|
Verfasst am: 03.09.2010 16:29 |
|
|
Ja fällt an.
Er hat 20.000 EUR zu versteuern. |
|
|
|
Verfasst am: 03.09.2010 18:37 |
|
|
Die Eltern werden sich eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Form eines lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Damit wird der Wert der Immobilien geschmälert. |
|
|
|
Verfasst am: 05.09.2010 00:19 |
|
|
Gehen wir mal davon aus, im Wert der Immobilie ist die Last bereits berücksichtigt...
Er muss 20.000 EUR versteuern. Anders würde es aussehen, wenn das Haus eine Wohnfläche von <=200m² hätte - dann würde die Immobilie nicht auf den Freibetrag angerechnet werden...
Viele Grüße aus Frankfurt :-) |
|
|
|
Verfasst am: 07.09.2010 08:54 |
|
|
Ist das gerecht?
Wenn Wertpapiere mit einem Wert von 200.000 € und ein Haus mit einer Wohnfläche unter 200 qm verschenkt werden, fällt keine Schenkungsteuer an. |
|
|
|
Verfasst am: 07.09.2010 09:08 |
|
|
Die Frage stellt sich noch mehr, wenn man das Szenario erweitert: Ein 200m²-Haus in der Lausitz hat wahrscheinlich einen anderen Wert als ein vergleichbares Haus in München/Starnberger See oder in Bad Homburg...
Aber zumindest muss der Erbe mindestens 10 Jahre nach Erbfall in der Immobilie wohnen... Zieht er vorher aus bzw. vermietet er das Objekt irgendwann, dann fällt die steuerfreiheit weg und der Erbe muss nachträglich das komplette Haus versteuern... |
|
|
|
Verfasst am: 07.09.2010 09:28 |
|
|
Die 10 Jahre Wohnfrist ist aber unabhängig vom Steuerfreibetrag? |
|
|
|
Verfasst am: 18.09.2010 12:25 |
|
|
Ist die Wohnfläche größer als 200 m², dann muss ein Kind als Erbe die übersteigende Wohnfläche anteilig besteuern. Allerdings kann auf den übersteigenden Betrag auch der persönliche Freibetrag angerechnet werden. |
|
|
|