Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 27
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Freigrenzen Vermögen/Spareinlagen bei Arbeitslosigkeit
 
Flowing
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 11:11
Generell ist uns ja allen bekannt, dass die Riester Hartz 4 sicher ist. Kann mir jemand sagen, wie hoch die Freigrenzen für Sparverträge sind? Also wieviel darf ein Arbeitsloser für seine Kinder/sich wegsparen ohne dass es angerechnet wird?
Danke schonmal vorab
socke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 11:58
Das Riester Pfändung und Hartz 4 sicher ist stimmt nur zum Teil.
Alles was über die 4% Grenze einbezahlt wird ist nicht mehr geschützt.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 15:50
Gibts dann Teilkündigungen und -auflösungen bei Riester, oder Zwang, doch den ganzen Vertrag aufzulösen?
Wie siehts dann in der Praxis aus?

Ist eigentlich nicht ihre Frage, denn die spricht die sonstigen Grenzen bei Vermögen an, aber vielleicht weiss jemand was.
omerta
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 16:06
In der Praxis, zumindest mir bekannt, dass keine Teilauflösung oder Kündigung erfolgt. Es besteht kein Zwang.

-Riester sowohl Rürup in der Ansparphase nicht pfändbar
- In der Auszahlungsphase werden Beträge über der Pfändungsfreigrenze gepfändet.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 16:57
ich dachte ja auch nur an die "übersparten" Verträge.
socke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 17:29
@baenkli
das kann ich dir selber nicht sagen, weiß bloß das es da eben so ne Klausel gibt.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2010 19:40
Hallo,

hilft Dir das?

LG

Hermes

Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

Kein verwertbares Vermögen darf vorhanden sein
ALG II erhält nur, wer bedürftig ist. Bedürftigkeit setzt voraus, dass (neben fehlendem Einkommen) kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Vermögen ist grds. alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um Arbeitslosengeld II beziehen zu können.

Grundfreibetrag
Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Auto, PKW
Dem Arbeitslosengeld II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, wenn
- der Zeitwert des PKW, des Autos, 7500 Euro nicht übersteigt (so des Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei 5000 Euro angesiedelt)
- das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.S.d. SGB II)

Eigenheim, Eigentumswohnung
Kein anrechenbares Vermögen ist ein ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessener Größe nicht überschreitet. Angemessen ist - nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen - eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 130m². Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Altersvorsorge, Lebensversicherung
Vermögen bis zu einem Betrag von € 250 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher einer Bedarfsgemeinschaft ist anrechnungsfrei, wenn
- es der Altersvorsorge dient und
- erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.

Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von € 16.250 aufgelöst und zurückgekauft werden. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorgemodelle, etwa
- die Riester-Rente oder
- die Rürup-Rente.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse