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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Erklärung von Vinkulierung ( als Kreditsicherung)
 
Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.09.2010 14:09
Hallo, kann mir jemand die Vinkulierung erklären, wer hat welches Recht?? Was kann man Vinkulieren??

Sag schon mal danke
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.09.2010 15:45
Man kann Wertpapiere vinkulieren. Auch "binden" wäre das richtige Wort.
Der Inhaber von z.B Namensaktien kann seine Rechte bzw. Aktien nicht ohne Zustimmung des Emittenten auf Dritte übertragen.
Vorteil für den Emittent: feindliche Übernahmen entgegenwirken, festen Aktionärstamm aufbauen
Für den Inhaber eine vinkulierten Aktien gibt es keine Vorteile, die nennenswert sind.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2010 18:42 - Geaendert am: 23.09.2010 18:47
Der Begriff „Vinkulierung“ bzw. „vinkulieren“ stammt von dem lateinischen Wort „vinculare“ und bedeutet soviel wie „binden“.
Der Begriff umfasst daneben jedoch auch die Verpfändung von Waren oder – überwiegend in Österreich - die Verpfändung/Abtretung von Versicherungsansprüchen.

Danach handelt es sich beim Vinkulationsgeschäft um eine spezielle Form eines Kreditvertrages, bei dem exportierte bzw. importierte Waren, die sich noch auf dem Transportweg befinden, vorfinanziert und gleichzeitig als Kreditsicherheit für dieses Kreditgeschäft verpfändet werden.

Vinkulationsgeschäfte dieser Art sind durch den Handel mit dem Ausland entstanden. Dem ausländischen Verkäufer steht eine zum Export bestimmte Ware zur Verfügung, die er durch eine Bank bevorschussen lässt. Der Verkäufer händigt die Verladepapiere, die Traditionspapiere sein müssen, seiner Bank indossiert aus, und diese Bank ist dann kraft Gesetzes Eigentümerin der Ware. Die Bank bietet die Ware dem Käufer an, der sodann den Kaufpreis entrichtet. Dieser Kaufpreis dient zur Rückzahlung des Kredites, weshalb die Bank dem Käufer die Verladepapiere übertragen kann und dieser als neuer Eigentümer der Waren die Herausgabe vom Frachtführer verlangen kann. Beim Vinkulationsgeschäft wird mithin die Aushändigung der Ware an den Käufer an die Aushändigung der Papiere durch den Verkäufer gebunden. Das Vinkulationsgeschäft war der Vorgänger des heutigen Akkreditivs.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vinkulation
 

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