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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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FSA bei homosexuellen Ehen |
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Verfasst am: 24.09.2010 23:43 |
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Hallo alle zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort.
Ich bin letztens darüber gestolpert, dass homosexuelle Ehen keinen FSA in Höhe von 1602,- € stellen dürfen und find dies unfair. Anscheinend ist dies in §26 ESTG geregelt und sollte meiner Meinung nach dringend überholt werden... wo ist denn da die Gleichberechtigung ? |
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Verfasst am: 25.09.2010 08:32 |
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Richtig erkannt, eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit "Ehe" gibt es z.B. im Einkommensteuerrecht nicht.
Darum ging es doch gerade bei der Einführung der Lebenspartnerschaften, unter falscher Flagge zu segeln.
In der Bevölkerung wird Lebenspartnerschaft mit Ehe gleichgesetzt, dabei hat diese damit gar nichts zu tun. Eine Gleichstellung mit "Ehe" sollte unter allen Umständen vermieden werden.
Deshalb ist Deutschland in dieser Frage ziemliches Schlußlicht in Europa und der zivilisierten Welt. Selbst in erzkatholischen Ländern wie Belgien und südamerikanischen Staaten gibt es eine echte "Ehe" für Homosexuelle.
Nach dem Grundsatz, "nur wo Ehe drauf steht, ist auch Ehe drin."
:-) |
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Verfasst am: 25.09.2010 09:59 |
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Wurde damals u. a. mit dem Grundgesetz begründet, dass es z. B. nicht Ehe heißt, weil da steht, die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates und Ehe ist so definiert, dass dazu Frau und Mann gehören, klar kann man alles ändern, wollte man aber wohl nicht.
Steuerlich auch noch ein bisschen einzusehen, es war ja nunmal mal so, Mann und Frau heiraten und bekommen Kinder die Frau geht nicht mehr arbeiten = weniger Einkommen und mehr Ausgaben zur Förderung Steuerentlastung. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, so erstmal nicht möglich. Adoptionen eh umstritten, zum anderen kann man auch argumentieren, der Lebensentwurf vieler heterosexuellen Beziehungen hat sich auch geändert, Aufgabe des Jobs und Kinder gehören nicht unbedingt dazu und müssen nicht mit einander einhergehen, aber wahrscheinlich wollte man nicht noch mehrere Fässer aufmachen, daher steuerlich nicht gleichgestellt.
Es gibt heute auch die Diskussion die Splittingtabelle abzuschafften, ebend wegen geänderter Lebensentwürfte, aber damals wollte man dies wohl nicht angehen.
Aber eingetragende Lebenspartnerschaften wie das ja heißt, es ist ja keine Ehe sondern eher eine BGB-Gesellschaft, da hat jeder seinen FSA muss man vielleicht mal ein bisschen umschichten damit es passt. |
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