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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Prämienunschädliche Verfügungen nach dem 5. V |
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Verfasst am: 25.09.2010 12:38 |
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Hallo!
Ich habe mal eine Frage nach den prämienunschädlichen Verfügungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz.
Wenn ich mich recht erinnere gab es da einige Neuerungen, wie z.B. das eine Verfügung nach der Heirat auch ab diesem Jahr prämienschädlich ist.
Hat jemand zufällig eine aktuelle Aufstellung der prämienunschädlichen Verfügungen. Wäre super, wenn er die Posten würde.
Gruß |
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Verfasst am: 25.09.2010 14:16 |
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Beteiligungssparen:
1. Tod des Sparers oder des nicht getrennt lebenden Ehegatten
2. Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder des nicht getrennt lebenden Ehegatten
3. Heirat nach Vertragsabschluss und 2 Jahre der Sperrfrist sind bereits abgelaufen (Datum Heiratsurkunde)
Bsp.: Vertragsabschluss 06.12.03,. Einzahlung 05.01.05, Heirat 08.07.06 -> Beginn Sperrfrist 01.01.05; ab 01.01.07 vorzeitige Verfügung möglich
4. Investition im eigenen Betrieb (Arbeitnehmer wird selbstständig)
5. Übertragung auf andere zulässige Sparformen mit min. gleicher Frist, z.B. in Bausparen oder Versicherungen, falls kein Anspruch mehr auf Zulage.
6. Arbeitslosigkeit des Sparers nach Vertragsabschluss von min. 1 Jahr und dauert an.
Bausparen:
1. Tod des Sparers oder des nicht getrennt lebenden Ehegatten
2. Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder des nicht getrennt lebenden Ehegatten
3. Arbeitslosigkeit des Sparers nach Vertragsabschluss min. 1 Jahr und andauernd
4. Übertragung auf angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern)
Anm.: Heirat gilt nicht bei WOP, nur ANZ |
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