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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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steuerliche Beratung |
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Verfasst am: 01.10.2010 08:38 |
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Hallo Community,
ich habe mal ein kleine Frage bezüglich eurer Bankenpraxis. Inwiefern helft bzw. dürft ihr euren Kunden helfen im Bezug auf steuerliche Angelegenheiten? Darf ich bsw. den Antrag auf eine NV-Bescheinigung für eine Kundin komplett ausfüllen oder bei weiteren steuerlichen Fragen helfen, die nicht direkt ihr angelegtes Kapital bei meinem Arbeitgeber betrifft? Ist das nur einem Steuerberater vorbehalten?
Danke für jede Antwort. |
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Verfasst am: 01.10.2010 09:10 |
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Auf keinen Fall machen. Dann bist du immer in der Haftung, auch wenn du dich nur verschreibst.
Kunden aufmerksam machen das es die NV-Bescheinigung gibt und für ihn gut wäre. Dazu noch sagen wo es die gibt, den Rest muss er selber erledigen! |
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Verfasst am: 01.10.2010 10:05 |
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Als Nebenleistung ist Beratung z.B. zur NV-Bescheinigung wohl drin, zu anderen Steuerfragen, die nicht in Bezug zu den konkreten Bankgeschäften des Kunden stehen, sicher nicht.
Da das Gesetz schwammig formuliert ist Vorsicht. In wie weit die Rechsprechung solche Fälle bereits entschieden hat, wäre einem Kommentar zu § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz zu entnehmen, der jedoch weder bei der Bank noch in lokalen Bibliotheken stehen wird, da sehr speziell.
Frag mal in der Bank, wahrscheinlich gibt es Stellungnahmen Eures entsprechenden Bankenverbandes, die die Rechtsprechung berücksichtigen.
§ 5 Rechtsdienstleistungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rdg/gesamt.pdf |
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