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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung Investmentfonds
 
hedgefondsmanager
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.11.2010 11:38
Fragen :

1. Ein Fonds hat z.B. eine Anleihe im Bestand. Nun erfolgt Zinszahlung. Wann erfolgt hier eine Besteuerung der Zinsen?Direkt bei der Zinszahlung oder bei der Ertragsausschüttung an den Fondsanleger?

2. Oft unterscheidet sich der steuerpfl. Bruttoertrag pro Anteil eines Fonds mit dem z.B. thesaurierten Betrag pro Anteil. Woher kommt dieser Unterschied wenn doch die Besteuerung für jeden Anleger je nach Freibeträgen und Verrechnungstöpfen unterschiedlich ist?

Wär mega wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

3.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2010 14:11
zu 1.
Die Besteuerung einer Fondsausschüttung erfolgt im Jahr des Zuflusses beim Anleger.
EUREX
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.11.2010 15:39
Wie ist das mit (nicht realisierten) Kurs- bzw. Zwischengewinnen.
Dachte die unterliegen auch der Abgeltungssteuer?
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.11.2010 15:59
Nicht realisierte Kurs- Zwischengewinne dürfen doch nicht gebucht werden. Da erfolgt doch eine Abschreibung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2010 16:36
Zwischengewinne fallen beim Verkauf an und sind steuerpflichtig.
hedgefondsmanager
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.11.2010 19:48
m.E. sind Zwischengewinne so zu behandeln wie gezahlte Stückzinsen, also negative Einnahmen.

Beispiel :

Bei Kauf enthält ein Anteil 1 EUR Zwischengewinn.

Du kaufst 100 Anteile, also hast du 100 EUR negative Einnahmen.
Jetzt schüttet der Fonds (oder thesauriert) 2 EUR pro Anteil aus.

=> 200 EUR Ertrag - 100 EUR gezahlter Zwischengewinn ergibt 100 EUR Ertrag als Bemessungsgrundlage für den Steuer.

Wenn du später den Fonds wieder Verkaufst, zählst du die beim Kauf gezahlten Zwischengewinne wieder hinzu.
Ziemlich kompliziert das ganze.
Bei nem Fondssparplan ist das doch ohne Computer unmöglich nachzuvollziehen und damit auch unmöglich einen korrekten FSTA zu stellen der ausreicht.
Das muss man dann wohl einfach vom PC errechnen lassen.

@ Herrmann :

Heißt das also, dass der Fonds bei der Ausschüttung an die Anleger dann auf der Grundlage der individuellen Steuerschuld des Einzelnen die korrekte Steuer ans Finanzamt abfürt?

Ohne PC ist sowas doch garnicht zu bewältigen oder?

Wie kommt es dazu, dass z.B. ein steuerpfl. Betrag je Anteil von 2 EUR ausgewiesen wird am Ausschüttungstermin, jedoch nur 1,60 thesauriert werden (bei einem thesaur. Fonds). Ist die Differenz die Steuer die abgeführt wurde? Ich bin total verwirrt...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2010 20:00 - Geaendert am: 10.11.2010 20:01
Da ich die genauen Zahlen nicht kenne, muss ich Vermutungen anstellen.
Wenn der steuerpflichtige Anteil an der Ausschüttung 1,60 € beträgt und davon 0,40 € KESt abgezogen wird und der Restbetrag von 0,40 € steuerfreie Erträge sind, dann konnte es in etwa stimmen. Es fehlt noch die Berücksichtigung des SoliZ.
 

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