Wer führt die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab? |
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Verfasst am: 13.11.2010 16:22 - Geaendert am: 14.11.2010 16:51 |
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Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer.
Welche Aussage ist richtig?
a) Bei inländischen Dividenden ist nicht das auszahlende Kreditinstitut, sondern die Aktiengesellschaft zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet.
b) Die dividendenauszahlende Bank nimmt auf die Bruttodividende einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag auf 25% Kapitalertragsteuer vor. |
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Verfasst am: 13.11.2010 17:17 |
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a meiner meinung nach. |
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Verfasst am: 13.11.2010 19:41 - Geaendert am: 13.11.2010 19:47 |
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a) ist richtig.
Bei Zinsen von Wertpapieren etc. führt die Bank die Steuern ab. |
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Verfasst am: 13.11.2010 19:55 - Geaendert am: 13.11.2010 20:01 |
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Wertpapiere werden vielfach nicht unmittelbar von dem Kreditinstitut oder der anderen auszahlenden Stelle verwahrt, bei dem der Steuerpflichtige sein Depot unterhält, sondern auch - z. B. im Falle der Girosammelverwahrung - bei der Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) als Unterverwahrer.
Auszahlende Stelle ist bei mehrstufiger Verwahrung die depotführende auszahlende Stelle, die als letzte auszahlende Stelle die Wertpapiere für den Steuerpflichtigen verwahrt und allein dessen individuellen Verhältnisse (z. B. Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung) berücksichtigen kann.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53836/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/013__a,property=publicationFile.pdf |
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Verfasst am: 13.11.2010 20:07 |
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Für Abzug und Abführung der Abgeltungsteuer ist die inländische Stelle zuständig, die Ihnen die Kapitalerträge schuldet (Aktiengesellschaft, GmbH) bzw. die Stelle, die Ihnen die Kapitalerträge auszahlt (Bank, Fondsgesellschaft). |
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