Wie funktioniert Wohn-Riester?? |
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Verfasst am: 21.11.2010 17:00 |
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Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir mal einer verständlich Wohn-Riester erklären könnte..
Lieg ich da richtig das das einfach nur ein ganz normaler Bausparvertrag ist der staatlich genauso gefördert wird, wie die Riester-Rente, nur das die Zulagen dann halt in den Bausparvertrag fließen?!!
Bitte um SCHNELLE Antwort!!
mfg
BarneY |
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Verfasst am: 21.11.2010 17:06 |
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Ja, du bekommst später keine Rente ausgezahlt sonder verwednest die Zulagen zum Tilgen..
Allerdings musst du die Zulagen die du bekommen hast dann im alter versteuern, nachgelagerte besteuerung..
da du aber keine auszahlung erhälst wie beim klassischen riester wird ein fiktives wohnristerkonto angelegt und die zulagen mit jährlich 2% verzinst.
Im renteneintritt kannst du dann entscheiden ob du den betrag denn du ausgezahlt bekommen würdest komplett aufeinaml versteuern möchtest oder monatlich..
falls du alles aufeinmal verfsteuert bekommst du einen nachlass von 30%.. also müsstest bei 40 T nur 28t euro versteuern
oder wenn du monatlich das ganze machst geht die rechnug so 40000/ ( 85-65)
85- da man bis 85 jahre steuerplichtig ist
65 ist das renteneintrittsalter, da musst du halt schaun wann der typ in dem fall in rente geht |
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Verfasst am: 21.11.2010 17:12 |
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also versteh ich das dann richtig, dass die zulagen zum beispiel wenn der bausparvertrag noch in der Ansparphase ist, garnicht als Ansparung in den BSV fließen, sondern auf einem seperatem Konto gutgeschreiben werden??? |
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Verfasst am: 21.11.2010 17:18 |
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nein..wenn du die zulagen in einen bausparvertrag einfließen lässt erhöhen die zulagen das bs-guthaben und in der darlehensphase tilgen sie den kredit..
du kannst es aber auch nur in einen reinen darlehensvertrag einfließen lassen, dann hast du recht |
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Verfasst am: 21.11.2010 18:59 |
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Nicht nur die Zulagen, sondern auch der Eigenbeitrag fließt in das Wohnförderkonto und wird mit 2 % verzinst. |
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Verfasst am: 21.11.2010 20:18 |
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genau..danke herrmann für die ergänzung..hatte ich unterschlagen :) |
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Verfasst am: 22.11.2010 10:30 |
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Also nur noch mal zum verständnis:
Es gibt 2 Möglichkeiten Wohn-Riester mit einfließen zu lasssen:
1. Baufinanzierung, da wird nur mit den Zulagen und der Eigeleistung das Darlehen getilgt und bei Renteneintritt alles versteuert.
2. Bausparvertrag: In der Ansparphase erhöhen der Eigenbeitrag und die Zulagen das Bausparguthaben. Wenn man dann das Darlehen in Anspruch nimmt tilgen der Eigenbeitrag und die Zulagen das aufgenommene Darlehen. Bei Renteneintritt muss man dann die Zulagen, die man nicht mehr hat, versteuern
Ist das so korrekt?
mfg |
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Verfasst am: 22.11.2010 11:21 |
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Nicht ganz..
du musst im renteneintrittsalter alles komplett versteuern..zulagen und eigenleistungen..also alles was du an zulagen und eigenleistungen einfließen lässt wird ja fiktiv wie gesagt auf dem wohnriesterkonto festgehalten.und dann versteuert in den zwei möglichkeiten.
aber das mit den zwei verschiedenen modellen ist das so richtig.es gibt auch noch eine vorfinanzierung aber icjh denk so komplizieert wird mans uns net machen wenn die was dazu fragen |
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Verfasst am: 22.11.2010 14:26 |
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Wohn-Riester wird doch wohl nicht drankommen? |
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Verfasst am: 22.11.2010 15:24 |
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steht im rahmenplan bei geldanlage... |
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Verfasst am: 22.11.2010 17:41 - Geaendert am: 22.11.2010 17:42 |
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Wohnriester ist auch ein Riester-Vertrag. Deshalb
- Beamte und Beitragszahler in die Rentenversicherung sind zulagenberechtigt.
- Jeder Ehepartner sollte einen Vertrag abschließen.
- Berechnung des Mindesteigenbeitrag wie bei anderen Riester- Verträgen
- Man bekommt keine Rente, sondern kann mietfrei in der eigenen Wohnung leben.
- Um den Betrag bei Rentenbeginn zu ermitteln, der nachgelagert besteuert wird, wird ein Wohnförderkonto geführt und mit 2 % verzinst.
- 2 Wahlmöglichkeiten die Einkommensteuer zu bezahlen. |
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Verfasst am: 22.11.2010 19:38 |
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Vorsicht!! Das Wohnförderkonto wird nicht mit 2 % verzinst. Diese Aussage ist falsch. Die 2 % sind reiner Inflationsausgleich.
So funktioniert das Wohnförderkonto:
Ab dem Zeitpunkt der Entnahme wird hinsichtlich der nachgelagerten Besteuerung ein Wohnförderkonto eröffnet. In dieses Wohnförderkonto fließen das geförderte angesparte Kapital + die gutgeschriebenen Zinsen daraus und die geförderten Tilgungsleistungen (nicht die Sollzinszahlungen) und die dafür gewährten Zulagen. Das Wohnförderkonto wird bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 % erhöht.
Als Beginn der Auszahlungsphase dieser muss zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen.
Dann besteht die Wahl zwischen eine mtl. oder einmaligen Besteuerung mit einen Steuervorteil von 30 %. |
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Verfasst am: 22.11.2010 19:55 |
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Natürlich wird das Wohnförderkonto mit jährlich 2% verzinst. |
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Verfasst am: 22.11.2010 19:56 |
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Die Darlehen müssen zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr zurück gezahlt sein. |
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Verfasst am: 04.05.2011 14:59 |
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Eingeführt werden soll ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte. Damit soll eine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermieden werden. |
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