Besteuerung einer Dividendengutschrift fr Personengesellsch. |
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Verfasst am: 02.03.2011 15:04 |
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Folgende Beispielsituation:
Die ABC OHG hat Siemens Aktien im Betriebsvermögen/depot.
Es findet eine Dividendenausschüttung statt.
mir ist ja bekannt das bei priv.personen bei gutschrift 25% AbgSt. fällig werden und bei Kapitalgesellschaften es anders geregelt wird.
Wie ist es aber bei Personengesellschaften wie die OHG?
führt die Bank da die 25% Kapitalertragssteuer bei Gutschrift ab??? oder landet die Bardividende vorerst unbesteurt auf dem Konto??? |
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Verfasst am: 02.03.2011 16:00 - Geaendert am: 02.03.2011 16:01 |
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Es besteht kein Unterschied bei Dividendengutschrift.
Ein Unternehmen muss genauso Abgeltungssteuer + Soli zahlen, wie ein Privatmensch.
Es heißt nicht umsonst Abgeltungssteuer und nicht "wir besteuern nur Privatpersonen" |
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Verfasst am: 02.03.2011 16:29 |
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stimmt, am namen "abgeltungssteuer" ist klar zu erkennen dass diese nicht nur auf privat Personen zutrifft ^^
´
VG |
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Verfasst am: 02.03.2011 17:31 - Geaendert am: 02.03.2011 17:32 |
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Die Abgeltungsteuer gilt ausschließlich für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Unternehmen erzielen aber Erträge aus Gewerbebetrieb. Somit gilt der individuelle progressive Steuersatz.
Die Kapitalerträge muss der Unternehmer gesondert
in seiner Gewinn- oder Einkunftsermittlung angeben. Verluste fließen nicht in den Verlustverrechnungstopf ein.
Bei Körperschaften (z.B. AG, GmbH) unterliegen Kapitalerträge generell der Körperschaftsteuer; die Abgeltungsteuer greift nicht. |
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Verfasst am: 02.03.2011 17:33 |
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Nur das der Begriff "Abgeltungssteuer" meint, dass damit seine persönliche Steuerschuld abgegolten ist. (Nicht wen diese betrifft)
"Für Kapitalerträge, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erzielt werden, hat die einbehaltene Steuer keine Abgeltungswirkung."
Heißt: Unternehmen zahlen auch die Abgeltungssteuer, sie ist eine Vorauszahlung der Körperschaftssteuer. Die Steuerschuld ist jedoch noch nicht abgegolten.
Bei der Einkommenssteuererklärung wird dann geguckt, ob der angerechnete Betrag ausreicht oder noch weiter Steuern bezahlt werden müssen bzw. was erstattet wird. |
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Verfasst am: 02.03.2011 17:48 - Geaendert am: 02.03.2011 17:50 |
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Die Abgeltungsteuer ist keine neue Steuerart, sondern die Bezeichnung für den neu eingeführten gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 35d EStG).
Hält eine Personengesellschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, werden die Erträge daraus nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Dies bedeutet, dass 60 % der Erträge besteuert werden.
Quelle:
http://www.kanzlei-scheurer-decker.de/abgeltungssteuer.html |
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Verfasst am: 02.03.2011 19:22 |
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Es ist ein Unterschied, ob ein Unternehmen Zinsen erzielt oder Dividenden.
Bei Zinsen ist das Unternehmen von der KEST befreit. Den Antrag kann man stellen bei der Bank. Dividenden müssen jedoch voll versteuert werden mit Abgeltungssteuer! |
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Verfasst am: 02.03.2011 19:56 |
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Da die Kapitalertragsteuer eine Quellensteuer ist, führt die AG, die die Dividende ausschüttet, bereits die KESt ab.
Bei Zinsen übernimmt dies das gutschreibende KI. |
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Verfasst am: 02.03.2011 21:25 |
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Kommt es nicht auf die Art der Beteiligung an? Grundsätzlich keine Abgeltungssteuer bei Kapitalgesellschaften, jedoch gibt es Ausnahmen, bei denen Dividenden voll steuerpflichtig sind. |
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