Besteuerung bei Lebensversicherung |
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Verfasst am: 28.03.2011 14:43 |
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Ein Kunde hat eine LV mit einer Versicherungssumme
Von 90.000 Euro. Er hat 18 Jahre lang, monatlich 150 Euro
Eingezahlt. Also insgesamt 32.400 Euro.
Wie sieht die Besteuerung aus bei einem Grenzsteuersatz von 33% aus, evtl Rückerstattung
wenn er
a) vorzeitig die Auszahlung seiner Versicherungssumme wünscht? Er ist 55 Jahre alt.
b) Nach Vollendung des 60. Lebensjahres Auszahlung bekommt? |
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Verfasst am: 28.03.2011 16:26 |
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a) Auszahlung vor 60. Lebensjahr, deshalb müssen die Erträge voll mit Kapitalertragssteuer + Soli versteuert werden.
b) Da die Laufzeit 12 Jahre bereits überschritten hat und er das 60. Lebensjahr erreicht, gilt das Halbeinkünftegesetz und der Kunde muss 50% des Ertragsanteils mit dem inviduellen Steuersatz versteuern. |
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Verfasst am: 28.03.2011 17:46 |
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Dann stelle ich folgende Rechnung auf:
a)Versicherungssumme 90.000
- eingezahlte Beiträge insg. 32.400
-----------------------------------------------------
Ertrag 57600
57.600 * 25% AGS zzgl. 5,5% SolZ
= 15.192 Euro
Versicherungssumme 90.000 Euro – 15.192 Euro
= 74.808 Euro Auszahlung nach Abzug von Steuern
Korrekt????
Auf welchen betrag setze ich den Grenzsteuersatz 33% an?
@Technology
Mit dem individuellen Steuersatz müsste ich rechnen?
Das hab ich auch in Erinnerung. Aber wozu die Angabe von Grenzsteuersatz? Wie berechne ob eine Steuerrückerstattung in Frage kommt oder nicht?
Hättest du vielleicht für a) und b) ein Rechenweg??
Das wäre echt nett! |
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Verfasst am: 28.03.2011 18:26 - Geaendert am: 28.03.2011 18:33 |
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Die Versicherungssumme wird im Todesfall gezahlt.
Im Erlebensfall wird zumindest die garantierte Rückzahlungssumme gezahlt, i.d.R. kommt darauf noch Überschussanteile.
Bei dieser Aufgabe braucht man den Rückzahlungsbetrag.
Der Versicherer behält zwar 25 % KESt vom Kapitzalertrag ein. Hier handelt es nicht um eine Abgeltungsteuer. Das Finanzamt berechnet die KESt aus der Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz!
Beispiel ohne SoliZ (vielleicht gibt es dann keinen mehr):
Unterschied zwischen Auszahlung und Einzahlung ist 20.000 €.
LV-Gesellschaft zieht 20.000 € * 25 % = 5.000 € bei Auszahlung ab.
Das Finanzamt rechnet bei einem Grenzsteuersatz von 35 % wie folgt.
20.000 € : 2 = 10.000 € wegen Ansatz des hälftigen Unterschiedsbetrags.
davon 35 % = 3.500 €
-> Rückerstattung 1.500 Euro. |
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Verfasst am: 29.03.2011 09:11 |
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Danke für ihre ausführliche Antwort |
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Verfasst am: 29.03.2011 22:00 |
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Nur der Vollständigkeit halber: Sollte dies tatsächlich einen aktuellen Fall darstellen, so wäre der Ertrag der Kapitallebensversicherung steuerfrei, da Altfall von vor 2005. Aber darauf zielt die Aufgabenstellung wohl nicht ab.
Gruß
Julien
P.S.: Lieber Technology: Dafür, dass Du immer so großspurig auf andere herabblickst, ist die Erfindung eines "Halbeinkünftegesetzes" mal wieder ziemlich stümperhaft. Es gibt kein "Halbeinkünftegesetz", es gilt hier das ganz normale EStG. |
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