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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Zusammenveranlagung
 
Masse
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.04.2011 17:34
Hi,
hab folgende Frage:
Ein Ehepaar mit Zusammenveranlagung können ja bis max. 35800,-€ Arbeitnehmersparzulage beantragen. Wie wird das Verhältnis berechnet. Angenommen er verdient 32.000,-€ und sie ist arbeitslos. Bekommt er dann die volle Arbeitnehmersparzulage auf Bausparen?
2. Wenn er 30.000,-€ verdient und sie auch 30.000,-. Bekommt dann einer von denen die Zulage oder gar keiner???
Bitte um schnelle Hilfe ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2011 17:36 - Geaendert am: 30.04.2011 17:39
Wenn das zu versteuernde Einkommen der zusammenverlagten Eheleute 35.800 € nicht überschreitet, bekommt der Arbeitnehmer ASZ.
Wenn er 32.000 € verdient, werden die beiden Eheleute vielleicht 25.000 € zu versteuerndes Einkommen haben. Er bekommt die ASZ.

Wenn beide zusammen 60.000 € verdienen, wird das zu versteuernde Einkommen bei etwa 45.000 € liegen. Keiner bekommt die ASZ.
Masse
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.04.2011 17:57
irgendwie versteh ich die Antwort nicht. Ich brauch eine einfachere Erläuterung ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2011 18:02 - Geaendert am: 30.04.2011 18:38
Um zu entscheiden, ob ASZ gezahlt wird, braucht man Brutto- oder Nettolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen,

Im 1. Fall bekommt er ASZ, weil das zu versteuernde Einkommen unter 35.800 € liegt.

Im 2. Fall bekommen die Eheleute keine ASZ, weil ihr zu versteuerndes Einkommen größer als 35.800 € ist.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2011 20:18
Die ANSPZ kann man auch bekommen wenn man z.B ein WP Sparvertrag hat, wo das zu versteuernde Einkommen auch dann größer 35.800 sein darf. Denn da liegen die Einkommensgrenzen bei Ledigen 20.000 und Verheirateten 40.000 EUR
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.05.2011 15:08 - Geaendert am: 01.05.2011 15:09
Jepp, wurde großzügig erhöht.

An der Stelle wäre es mal interessant zu erfahren, wie genau man das zu versteuernde Einkommen ermittelt !
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.05.2011 19:12
Jahresbruttoeinkommen
- Werbungskosten (Pauschale von 920 EUR, z.B. 0,30 EUR einfacher Arbeitsweg je Km)
- Sonderausgaben (z.B. priv. Altersvorsorge, Spenden, KiSt)
- außergewöhnliche Belastungen
-------------------------------------------------
= Zu versteuerndes Einkommen
- Kinder- und Erziehungsfreibeträge
-------------------------------------------------
= Maßgebliches Einkommen für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.


Deswegen kann man auch mit einem deutlich über den Einkommensgrenzen liegenden Bruttoeinkommen doch noch ANSZ bekommen.
 

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