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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riesterzulage, Mindestbetrag?
 
Masse
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2011 20:27
Hi,
muss man bei einem Riestervertrag, wenn man durch die Zulagen mehr Geld erhält also zB. - 50€, trotzdem seine 60€ Mindesteinlage leisten?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 20:38
Klar. Du musst immer 4% deines sozialversicherungspfichtigen Einkommens einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Eigenbeitrag: 4% - Zulagen.

Ein Hartz IV Empfänger kann auch Riestern, zahlt 60€ ein und erhält 154€ Zulage im Jahr.
 

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