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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riester - mittelbar Zulagenberechtiger
 
bmw550
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2011 11:04
Hallo,

könnt ihr mir sagen, ob die Beitragshöchstgrenze von € 2.100,- auch für den mittelbar Zulagenberechtigten gelten oder kann er soviel einzahlen wie er möchte?

Danke !
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2011 13:36
Wenn eine Person nur indirekt (mittelbar) förderberechtigt ist, bekommt er die volle Förderung bereits mit einem Eigenbeitrag von 60 € pro Jahr. Leider kann der mittelbar Förderberechtigte keine Steuervorteile erlangen.
Somit ist eine höhere Einzahlung steuerrechtlich nicht sinnvoll.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2011 17:09 - Geaendert am: 28.07.2011 17:13
Muss man die 60€ immer zahlen? Wenn der Mann unmittelbar zulagenberechtigt ist, die Ehefrau allerdings nur mittelbar, dann muss sie keinen Beitrag zahlen, um die volle Zulage/Förderung zu erhalten!

@bmw: Du hast noch einen Fehler in deinem Anfangstext. Die 2100€ sind nicht die Beitragshöchstgrenze, sondern die Förderungshöchstgrenze.
Du kannst auch 5000€ im Monat in einen Riestervertrag einzahlen.

Die 2100€ beziehen sich auf die 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Das ist dazu gedacht, damit sich gut verdienende Leute nicht dumm und dämlich zahlen müssen, um die volle Förderung zu erhalten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2011 18:26
Besitzt einer der Ehegatten keinen eigenen Anspruch auf Förderung (sondern nur einen abgeleiteten über den Ehepartner), kann dieser keinen Sonderausgabenabzug geltend machen. Die Eigenbeiträge und Zulagen können aber bei dem Sonderausgabenabzug des Ehepartners mit berücksichtigt werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2011 18:32
Ab 2012 müssen auch mittelbar Zulagenberechtigte den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr als Mindestbeitrag zahlen.
Nullverträge gibt es dann nicht mehr.
 

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