Zahlen Steuerausländer Abgeltungsteuer? |
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Verfasst am: 17.09.2011 14:00 - Geaendert am: 17.09.2011 14:03 |
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Welche Aussage(n) ist (sind) falsch?
Freistellungsauftrag liegt in allen Fällen nicht vor.
a) Steuerausländer sind nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben.
b) Auf Zinserträge, die ein Steuerausländer erzielt, ist keine Abgeltungsteuer einzubehalten.
c) Auf Veräußerungsgewinne eines Steuerausländers ist keine Abgeltungsteuer abzuziehen.
d) Bei deutschen Dividendenerträgen, Erträgen aus (aktienähnlichen) Genussrechten, Wandelanleihen und Gewinnobligationen ist bei einem Steuerausländer
keine Abgeltungsteuer einzubehalten.
e) Auf Erträge aus Versicherungsverträgen sowie bei der Einlösung von Zinsscheinen oder endfälligen Wertpapieren im Tafelgeschäft fällt bei Steuerausländer Abgeltungsteuer an. |
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Verfasst am: 20.09.2011 11:04 |
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Lösung ist d) |
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Verfasst am: 20.09.2011 17:55 |
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Dort steht verkürzt wieder gegeben:
Bei Dividenden ...wird ...eine Kapitalertragsteuer von 25% erhoben. Ausländische Empfänger derartiger Kapitalerträge sind nach Maßgabe der DBA oder § 43b EStG jedoch ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies geschieht regelmäßig mit einem Erstattungsverfahren.
Somit muss die Bank bei Dividenden KESt einbehalten, der Steuerausländer kann dann die Erstattung beantragen. |
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