Steuerrecht bei Aktiengewinnen |
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Verfasst am: 20.09.2011 09:43 |
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Hallo,
habe mal eine Frage zum Thema Aktiengewinne. Kann ich den freistellungsauftrag af Aktiengewinne anwenden?
Zum Beispiel, ich habe mit 100 Aktien Aktien einen Gewinn von je 0,25 € gemacht, muss ich diese 25€ ja mit 25% Abgeltungssteuer versteuern, oder? Ist der nicht ausgeschöpfte Freistellungsauftrag hier anwendbar?
Danke |
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Verfasst am: 20.09.2011 10:46 - Geaendert am: 20.09.2011 10:46 |
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Richtig |
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Verfasst am: 20.09.2011 11:03 |
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1. Aktienverluste werden mit Aktiengewinnen in einem separaten Verlustverrechnungskonto verrechnet.
2. Reicht das Verlustverrechnungskonto (Aktienverluste) zur Verrechnung nicht aus, wird der Freistellungsauftrag heran gezogen. |
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Verfasst am: 20.09.2011 11:43 |
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also werden erst die Verlustverrechnungstöpfe und dann der FA ausgenutzt?
Aktiengewinne wandern in der Aktienverlustverrechnungstopf, Dividenden hingegen in den Allgemeinen Verlustverrechnungstopf, oder? |
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Verfasst am: 20.09.2011 17:43 |
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Dividenden wandern nicht in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf.
Dividenden können durch das allgemeine Verlustverrechnungskonto frei gestellt werden. |
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