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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuerrecht bei Aktiengewinnen
 
timo89
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.09.2011 09:43
Hallo,
habe mal eine Frage zum Thema Aktiengewinne. Kann ich den freistellungsauftrag af Aktiengewinne anwenden?

Zum Beispiel, ich habe mit 100 Aktien Aktien einen Gewinn von je 0,25 € gemacht, muss ich diese 25€ ja mit 25% Abgeltungssteuer versteuern, oder? Ist der nicht ausgeschöpfte Freistellungsauftrag hier anwendbar?

Danke
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2011 10:46 - Geaendert am: 20.09.2011 10:46
Richtig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2011 11:03
1. Aktienverluste werden mit Aktiengewinnen in einem separaten Verlustverrechnungskonto verrechnet.
2. Reicht das Verlustverrechnungskonto (Aktienverluste) zur Verrechnung nicht aus, wird der Freistellungsauftrag heran gezogen.
timo89
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.09.2011 11:43
also werden erst die Verlustverrechnungstöpfe und dann der FA ausgenutzt?

Aktiengewinne wandern in der Aktienverlustverrechnungstopf, Dividenden hingegen in den Allgemeinen Verlustverrechnungstopf, oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2011 17:43
Dividenden wandern nicht in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf.
Dividenden können durch das allgemeine Verlustverrechnungskonto frei gestellt werden.
 

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