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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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FSA bei Prüfungsaufgaben |
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Verfasst am: 22.09.2011 10:27 |
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Hallo an alle,
wenn in einer Prüfungsaufgabe (AP,ZP) keine Angabe zum Freistellungsauftrag gemacht wird, bedeutet das dann automatisch, dass der volle FSA erteilt wurde oder dass kein FSA erteilt wurde.
Vielen Dank. |
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Verfasst am: 22.09.2011 11:36 |
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Ich kenne keine Prüfungsaufgabe, inder nicht angegeben ist, ob ein FStA erteilt wurde.
Sollte es wirklich vorkommen, dann liegt kein FStA vor. |
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