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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Tage Vorschusszinsen |
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Verfasst am: 09.10.2011 17:17 - Geaendert am: 09.10.2011 17:23 |
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Ich habe folgende Aufgabe in einer alten ZP gefunden und bin mir wegen der Lösung unsicher. Die Aufgabe lautet wie folgt:
Ein Kunde eröffnet Wert 15.03. ein Sparkonto mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von 12 Monaten.
Einzahlung 10.000,00 EUR
Wert 27.07. des gleichen Jahres wird dieser Betrag ordnungsgemäß gekündigt. Der Kunde verfügt jedoch be-reits Wert 23.11. des gleichen Jahres über den gekündigten betrag (Berechnungsmethode 30/360).
Für wie viele Tage dürfen Vorschusszinsen berechnet werden?
Lösung: 244 Tage
Der Kunde verfügt Wert 23.11, d.h. am Tag 24.11
Der Kunde kündigt Wert 27.07. Bedeutet das jetzt er kündigt am Tag 28.07.? Denn das würde bedeuten, dass die Kündigungsfrist erst am 29.07. zu laufen beginnt.
Folglich:
November 7 Tage
Dezember - Juni = 210 Tage
Juli Kündigung bis einschl. 28. somit 28 Tage
insgesamt: 245 Tage
Wo liegt mein Fehler? Bedeutet Kündigung Wert 27.07., dass der 27.07. auch Tag der Kündigung ist? Denn bei der Sparverzinsung ist das ja nicht so?
Vielen Dank für eure Hilfe! |
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Verfasst am: 09.10.2011 18:34 - Geaendert am: 09.10.2011 18:39 |
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Die Gedanken sind grundsätzlich richtig, weil man heute davon ausgeht, dass die Kündigungsfrist, wie es auch in der Formelsammlung steht - einen Tag später beginnt..
Laut Formelsammlung:
"Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag."
Wenn Wertstellungen angegeben waren, wurde in der Vergangenheit gerechnet:
360 – 4 • 30 +4 = 244 Tage
Wie alt ist die Prüfungsaufgabe? |
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Verfasst am: 09.10.2011 20:20 |
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Also die Aufgaben gab es 2000 und 2002. Evt. auch 2006, aber da bin ich nicht sicher. |
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