NV-Bescheinigung - Ja oder nein? |
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Verfasst am: 30.10.2011 16:22 |
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Hallo Leute,
stellt Euch vor Herr Soundso ist 75 Jahre alt,
bekommt 900 Euro Rente, die sich aus 700 ges. und 200 betrieblicher Rente zusammensetzt.
Ich bin kein Fachmann,was NV angeht...
Für mich sieht es folgendermaßen aus:
Ich sehe beide Einkünfte als bedeutend für die NV Bescheinigung an...das heißt Herr Soundso bekommt
12 x 900 Euro im Jahr = 10.800 Euro
Er bezieht die Rente seit 2004, als er 67 war und hat einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 50 %...
Das heißt 5400 Euro sind steuerpflichtig.
Davon ziehe ich 102 Euro Werbungspausch
und 36 Euro Sonderausgabenpausch ab.
Weiterhin ziehe ich 1063 Euro für Vorsorgeaufwendungen (PFlege und Krankenver) ab..
bleiben->>> 4198 Euro
Er liegt laut MEINER Rechnung unter 8004 Euro und erhält somit einen Anspruch auf eine NV
Ist meine Rechnung richtig?
Muss ich wirklich die gesetzliche UND die betriebliche Rente berücksichtigen?
Er könnte ja also fast 4000 Euro an Zinsen machen und hätte immer noch Anspruch auf eine NV?
Und wenn er dann noch 4000 Euro steuerliche Altverluste aufweist, könnte er sogar 8000 Euro Zinsen machen? Stimmt das?
Kann da bitte einmal einer drüberschauen :(? |
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Verfasst am: 30.10.2011 16:27 |
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Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 8004 Euro p.a. in den nächsten drei Jahren hat, wird eine NV- Bescheinigung vom Finanzamt bekommen.
Es müssen sämtliche Renten mit dem Ertragsanteil zusammen gerechnet werden. Die Rieste-Rente wird zu 100 % angesetzt. |
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Verfasst am: 30.10.2011 16:31 |
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Super, dann passt das ja! Klasse :) |
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Verfasst am: 31.10.2011 08:33 |
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Weshalb sollte denn die Betriebsrente dem Ertragsanteil-Verfahren unterliegen?
Betriebsrenten werden doch im Normalfall voll besteuert, dann aber der Versorgungsfreibetrag angesetzt, oder?
....was an der Lösung im Ergebnis hier nichts ändern dürfte... |
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Verfasst am: 31.10.2011 12:08 - Geaendert am: 31.10.2011 12:09 |
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Betriebsrenten werden in der Regel voll versteuert. Der steuermindernde Versorgungsfreibetrag von 3000 Euro verringert sich während des Übergangszeitraums von 35 Jahren in gleicher Weise, wie die Renten steuerpflichtig werden. Der wegen Fortfall der Arbeitnehmerpauschale eingeführte Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 900 Euro verringert sich entsprechend.
Eine Ausnahme gilt für Renten, die mit Beiträgen aus bereits versteuertem Entgelt oder aus steuerpflichtigen Umlagezahlungen des Arbeitgebers finanziert sind. Hier muß nur der Ertragsanteil versteuert werden. Er beträgt bei Renteneintritt mit
• 60 oder 61 Jahren 22%
• 62 Jahren 21%
• 63 Jahren 20%
• 64 Jahren 19%
• 65 oder 66 Jahren 18%
• 67 Jahren 17%
Quelle:
http://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html |
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Verfasst am: 01.11.2011 08:24 |
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Ich würde NIE einem Kunden eine Zusage machen, dass er eine NV Bescheinigung bekommt. Das entscheidet das Finanzamt !! Weil selbst wenn ALLE Voraussetzungen gegeben sind eine zu bekommen, so ist immer irgendwas, was der Kunde nicht beachtet oder gar nicht weiss, was gegen eine NV Bescheinigung spricht. Deshalb dürfen Banken ja auch nicht in steuerlichen Dingen beraten, die nichts mit der Bank selbst zu tun haben !! |
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