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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

2 Riester Verträge
 
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2012 09:37
hab ne frage, ich soll für cheffin was raussuchen,

wir haben einen kunden der 2 riester verträge hat.nun schwebt uns im kopf,das unsmal gesagt wurde,es hätte einen vorteil..

kann mir jemand weiter helfen,ist das so?
wenn ja,am besten mit Quelle,

vielen dank
twinfreak
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.04.2012 10:45
Also hab ich noch nie gehört!!!
Weiß nicht mal ob das möglich ist zweie parrallel zu haben.
Soll dann Ansparung immer wieder gewechselt werden, also von RiesterBausparer zu Deka Riester Rente und zurück. Oder wie?

Ich denke mir nur, könnte ja passieren wenn man Bausparer fertig bespart hat, das man dann auf Fonds Riester geht.

Aber welche Vorteile soll das haben?

Einzig das man wechslen könnte was mehr Ertrag macht!

Bin mal gespannt auf die anderen Antworten!
spk07
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2012 10:49
danke schonmal,

hab mal ein bisschen gegoogelt,aber so wirklich schlau werde ich da auch nicht draus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2012 11:22 - Geaendert am: 04.04.2012 11:25
Einkommensteuergesetz § 87 Zusammentreffen mehrerer Verträge

(1) 1 Zahlt der nach § 79 Satz 1 Zulageberechtigte Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge, so wird die Zulage nur für zwei dieser Verträge gewährt.
2Der insgesamt nach § 86 zu leistende Mindesteigenbeitrag muss zugunsten dieser Verträge geleistet worden sein.
3Die Zulage ist entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge zu verteilen.

(2) 1Der nach § 79 Satz 2 Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr nicht auf mehrere Altersvorsorgeverträge verteilen.
2Es ist nur der Altersvorsorgevertrag begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird.


§ 79 Zulageberechtigte
1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage).
2Leben die Ehegatten nicht dauernd getrennt (§ 26 Absatz 1) und haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, und ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht und er zugunsten dieses Altersvorsorgevertrages im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat.
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.04.2012 16:13
Es gibt Kunden, die haben teilweise sogar 4 Riesterverträge!
Warum? Damit die Zahlen stimmen! ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2012 19:50 - Geaendert am: 04.04.2012 19:56
Das ist unverantwortlich.
Wie kann man nur so mit Kunden umgehen?

Zwei Riester- Verträge machen bei Eheleuten Sinn, weil sie gemeinsam verlagt werden und die zweimal Zulagen erhalten.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2012 16:12 - Geaendert am: 06.04.2012 16:15
Ich fall gleich vom Stuhl...und das nicht vor lachen.

Jeder Azubi sollte wissen, dass zwei Riesterverträge pro Person absolut schwachsinnig sind.
Man erhält nur einmal Zulagen oder den Steuervorteil.

Das ein Bankberater, der Jahre dabei ist, dass nicht weiß und naiv zu glauben ist, dass das ein Vorteil für den Kunden ist, macht mich schon stutzig.

Wenn aber die Teamleiterin/Filialleiterin sowas nicht weiß, zeugt das nur noch von Inkompetenz.

Diese Grundlagen muss man aus dem Eff Eff können, das ist kein Spezialwissen.

Ich bin mittlerweile 1 Jahr aus der Bank raus und studieren und ich bin mir immer noch sicher, dass ich immer noch mehr als viele langjährige Berater weiß.

Ok, dass mit den 60€ im Jahr ist mir neu. Letztes Jahr musste man als Ehegatte eines Zulagenberechtigten noch nichts zahlen um die Zulage zu erhalten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2012 17:34
S genannte Nullverträge gibt es nicht mehr. Der mittelbar Förderberechtigte muss mind. 60 Euro einzahlen, auch dann, wenn er kein Einkommen hat.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

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