Günstigerprüfung für Eheleute |
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Verfasst am: 19.09.2012 17:05 |
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Hallo,
ich habe eine Frage wozu ich irgendwie auch im Internet keine plausible Lösung finde.
Bei der Günstigerprüfung können ja max, 2100 € als Sonderabzug geltend gemacht werden.
Beispiel:
eigene Beiträge+ Zulagen = x€
darauf steuern 25%
= c.a 170€ erstattung
170- 154 zulage = 16€ Steuervorteil.
Das ist soweit verständllich.
Eheleute haben ja eine gemeinsame Steuererklärung. Das heißt ja sie müssten das ja zusammen versteuern.
Gilt dann trotzdem als Gesamtobergrenze 2100??
oder dürfen zwei personen mehr steuerlich ansetzen?
Außerdem: unterscheidet man da ob einer mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt ist? oder wenn einer oder zwei einen Riestervertrag haben?
Hilfe ich bin total verwirrt. Wie funktioniert das bei den Eheleuten.
Ich bin für jede Antwort dankbar!!!!! |
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Verfasst am: 19.09.2012 18:28 - Geaendert am: 19.09.2012 18:34 |
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Eheleute wählen in der Regel gemeinsame Einkommensteuerveranlagung.
Wenn nur ein Ehegatte Beiträge zur Rentenversicherung zahlt oder Beamter ist, und der andere Ehegatte gehört nicht zu den förderfähigen Personen, dann ist der erste Ehegatte unmittelbar und der zweite Ehegatte mittelbar förderberechtigt.
Es können max. 2100 € als Sonderabzug pro unmittelbar förderberechtigte Person geltend gemacht werden.
Wenn beide Rentenversicherungsbeiträge bezahlen oder Beamten sind, dann sind beide unmittelbar förderberechtigt -> Obergrenze für Sonderausgabenabzug 4.200 €
Beispiel:
Eheleute, 1 Person zahlt Rentenversicherungsbeiträge oder ist Beamter -> 1 Person unmittelbar förderberechtigt
Grenzsteuersatz 25 %
Sonderausgabenabzug 2.100 €
Einkommensteuer = 2.100 € • 25 % =525 €
./. Zulage für 2 Erwachsene 308 €
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= Steuererstattung 217 € |
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Verfasst am: 19.09.2012 20:43 - Geaendert am: 19.09.2012 21:01 |
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Super vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Vielleicht könnten Sie mir noch kurz meine Schlussfolgerung für die folgende Rechnung bestätigen:
Eheleute 2 Kinder vor 2008 beide unmittelbar Zulagenberechtigt:
(wird ja beides getrennt berechnet)
Berechnung Ehemann; Steuersatz:30%
Vorjahres Brutto: 42000€ -> Sparleistung 1680€ Grundzulage 154,00€
1680* 30%= 504€
504-154=350€ Steuerersparnis
Ehefrau: Vorjahres Brutto: 14.000 Sparleistung 540,00€ Zulagen 154, 185, 185 Steuersatz: 25% oder haben beide den selben Steuersatz?)
Ehefrau: 540*20%= 108€
Zulagen: 108- (154+185+185)= 0€ Keine Steuerersparnis
Bei genau diesem Modell haben ich Probleme.
Ist der Steuersatz für die Eheleute gleich? wahrscheinlich eine blöde Frage aber wer nicht fragt bleibt blöd..
Da wüsste ich gerne wie die Berechnung von statten geht.
ist das Prinzip richtig.
Leider habe ich keine Muster Aufgabe zu Eheleuten wo beide unmittelbar Zulagenberechtigt sind und im Unterricht haben wir die Günstigerprüfung lediglich anhand eines Beispieles für eine ledige unmittelbar Zulagenberechtigte Person gerechnet.
Vielen Dank!
edit: Trotzdem erstellen die Ehepartner doch eine Steuererklärung ? |
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Verfasst am: 19.09.2012 22:08 - Geaendert am: 20.09.2012 18:32 |
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Er: 42.000 € • 4 % = 1.680 €
./. Grundzulage 154,00
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= Mindest- Eigenbeitrag 1.526 €
Sie: 14.000 € • 4 % = 560 €
./. Grundzulage = 154 €
./. Kinderzulagen = 370 €
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= Eigenbeitrag 36 € -> Sockelbeitrag = 60 €
Sonderausgabenabzug = 1.680 € + 60 € + 154 € + 370 € = 2.264 €
Einkommensteuerreduzierung = 2.264 € • 25 %= 566 €
./. Zulagen = 308 €+ 370 € = 678,00 €
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Rückerstattung = 0 |
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Verfasst am: 20.09.2012 17:30 |
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Vielen Dank ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch. Nur wie sind Sie auf die 679€ gekommen? welchen Steuersatz haben Sie zur Berechnung herangezogen.
Die Gesamtsparleistung (doch ohne Zulagen) Somit 1680+60) kann ich doch in der Steuererklärung als Sonderausgabe angeben ?
ich addiere die Zulagen bilde die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulagen und gucke ob sich eine Ersparnis ergibt.
FIch finde es schon blöd zu fragen aber ich komme einfach nicht drauf. :( |
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Verfasst am: 20.09.2012 18:33 |
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Ich hatte mich verrechnet.
Inzwischen habe ich den Fehler ausgebessert.
Als Sonderausgaben kann man den Eigenbeitrag plus Zulagen ansetzen. Dieser Betrag wird später verrentet und auch versteuert. |
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Verfasst am: 20.09.2012 19:59 |
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achso, verstanden. Nur wieso rechnen Sie hier lediglich 1x die 154 € ein?
Sonderausgabenabzug = 1.680 € + 60 € + 154 € + 370 € = 2.264 € |
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Verfasst am: 20.09.2012 22:16 |
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Sonderausgabenabzug = 1.526 € + 154 € + 60 € + 154 € + 370 € = 2.264 € |
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