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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Beratung über Kapitalertrgssteuer |
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Verfasst am: 15.12.2012 17:35 |
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Kauf -->am 12.05.2007 --> 75 Stück -->Kurs 20,-
Kauf -->am 19.02.2008 --> 50 Stück --> Kurs 30,-
Kauf --> am 15.01.2009 --> 80 Stück --> Kurs 25,-
Verkauf--> am 16.05.2009 -->60 Stück-->Kurs 35.,-
Verkauf--> am 17.06.2009 -->125 Stück-->Kurs,-
Für einen Bestand an Aktien liegen die oben beschriebene Käufe/Verkäufe vor. Der Kunde hat auf ihren Anraten die Aktien, die ab dem Jahr 2009 gekauft wurden, in ein zweites Depot einbuchen lassen. Der Kunde ist nicht kirchensteuerpflichtig und kein Freistellungsauftrag erteilt.
a)
Der Kunde möchte wissen, aus welchem Depot der Verkauf der Aktien bzw. der Verkauf der 125 Aktien vor dem Hintergrund der Reduzierung der Abgeltungssteuer abgeführt werden soll.
b)
Berechnen Sie den Gesamtbetrag der fälligen Abgeltungssteuer und vergleichen Sie diesen mit dem Betrag der fällig gewesen wäre, wenn der Kunde auf Ihr Anraten hin kein zweites Depot eröffnet hätte.
Also Aufgabe a) versteh ich komplett nicht und weiß nicht was ich da machen soll.
Aufgabe b) hab ich aus gerechnet:
Kursgewinn am 16.05 900€
Kursgewinn am 17.06 1700€
Kunde muss dann für beide insgesamt KEST 650,-€ und SOLZ 460,74€ zahlen und weiß ich leider nicht was genau gemeint ist und wie ich das zu berechnen habe. |
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Verfasst am: 15.12.2012 17:55 - Geaendert am: 12.08.2013 21:55 |
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Wenn die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind die erzielten Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Es gilt das FiFo-Prinzip! |
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Verfasst am: 12.08.2013 21:56 |
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