Vorschusszinsen bei nicht rechtzeitiger Kündigung |
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Verfasst am: 17.12.2012 12:01 |
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In der Formelsammlung für Abschlussprüfung steht:
"Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag."
Annahme:
Spareinlagen mit Kündigungsfrist 3 Monate
Kündigung am Mittwoch, 10.10.12
Abhebung am Montag. 17.12.12
Für wie viele Tage können nach der 90-Tage-Methode Vorschusszinsen berechnet werden? |
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Verfasst am: 17.12.2012 12:25 |
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90 Tage Methode sagt es doch genau aus ;)
90 Tage VZ berechnen, aber bedenken 1/4 des habenzinssatzes.
Oder verstehe ich deine Frage momentan falsch?
Lg |
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Verfasst am: 17.12.2012 12:55 |
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90 Tage wären es ohne Kündigung.
Es wurde aber vorher gekündigt, nur nicht rechtzeitig. |
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Verfasst am: 17.12.2012 17:43 |
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Spareinlagen mit Kündigungsfrist 3 Monate
Wenn der Kunde am Mittwoch, 10.10.12 kündigt, beginn am 11.10.12 die 90 Tage zu laufen. Der Kunde könnte am 12.01.13 über seine Spareinlagen frei verfügen.
Wenn er scih am Montag. 17.12.12 die Einlagen auszahlen lässt, dann ist dies um 25 Tage zu früh.
Die Bank kann für 25 Tage Vorschusszinsen berechnen. |
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Verfasst am: 18.12.2012 13:49 - Geaendert am: 18.12.2012 13:50 |
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Wir haben imme so gerechnet:
Kündigung zum 10.01.13
Abhebung am 17.12.12-> Wert 16.12.
Tage für VZ = 24 Tage
Was stimmt nun? |
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Verfasst am: 19.12.2012 15:52 |
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Diese Situation könnte in der Praxis fast täglich vorfallen.
Wo bleiben die Lösungen der Praktiker? |
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Verfasst am: 19.12.2012 21:10 |
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Ja, nur in der Praxis berechnet das ein Computer. :D
Hätte spontan aber auch 25 Tage gesagt. |
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