Bundesdatenschutzgesetz |
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Verfasst am: 20.06.2014 10:14 |
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Wie lange sind kundenbezogene Daten laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von den KI`s zu speichern??? |
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Verfasst am: 15.08.2014 10:52 |
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ja, das sehen wir genauso.
Solange wir die Daten noch benötigen (z.B. aufgrund Umsatzrecherchen usw.) werden die Daten noch gespeichert. Da gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Danach werden diese gelöscht. |
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Verfasst am: 15.08.2014 17:47 |
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Der Sinn des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, personenbezogene Daten zu schützen. Daher wäre es nach dem Sinn des Gesetzes am besten, keine personenbezogene Daten zu speichern. Von daher wird im Bundesdatenschutzgesetz auch keine Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben. Im BDSchG steht, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist und wann sie spätestens wieder gelöscht werden müssen. |
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Verfasst am: 15.08.2014 22:24 |
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"...und wann sie spätestens wieder gelöscht werden müssen."
Ja, wo denn? |
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Verfasst am: 15.08.2014 23:08 |
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Grundsätzlich müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn für deren Speicherung keine Rechtsgrundlage bestand oder diese Rechtsgrundlage nicht mehr besteht. Wurden personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben, weil beispielsweise in einem Formular unzulässige Informationen abgefragt wurden, dann müssen die Daten gelöscht werden. Auch kann eine Rechtsgrundlage später wegfallen. Die Rechtsgrundlage besteht etwa dann nicht mehr, wenn eine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten widerrufen wurde. Der Wegfall der Rechtsgrundlage führt dazu, dass die entsprechenden Daten gelöscht werden müssen.
Personenbezogene Daten müssen auch dann gelöscht werden, wenn der Zweck ihrer Speicherung erreicht wurde und daher ihre Kenntnis für die Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich ist (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG).
Allerdings kann es passieren, dass diese eigentlich zu löschenden personenbezogenen Daten nicht gelöscht werden dürfen, weil etwa andere gesetzliche Regelungen eine Aufbewahrung vorschreiben. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der Löschung die Sperrung der Daten. |
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Verfasst am: 23.08.2014 12:23 |
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Hehe, genau, das ist auch, was ich zu dem Thema gefunden habe;)
Man kann es auch ganz kurz fassen: wenn es keine Verwertung mehr für die Daten gibt (konform mit der Rechtsgrundlage), sollten die Daten sofort gelöscht werden. |
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