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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Meldung an Erbschaftsteuerstelle |
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Verfasst am: 17.11.2014 14:18 - Geaendert am: 17.11.2014 20:49 |
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Annahme:
- Ehemann stirbt
- Ehefrau hat Sparkonten
- Beide lebten in der Zugewinngemeinschaft
Sind die Guthaben einschließlich aufgelaufener Zinsen von Sparkonten des Ehegatten an die Erbschaftsteuerstelle zu melden? |
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Verfasst am: 17.11.2014 20:13 |
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Die Bank ist verpflichtet, bei Tod eines Kunden dem für die Veranlagung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt Meldung über die bei ihr geführten Nachlasswerte des ERBLASSERS zu machen.
Einzelkonten sind im Gegensatz zu Gemeinschaftskonten meist unproblematisch.
Gemeldet werden die Kontenstände vom Vortodestag (BMF 2.3.89, UVR 89, 159), bei Gemeinschaftskonten das Gesamtguthaben. Hinzu kommen die aufgelaufenen Erträge.
D.h. also, wenn der Ehemann gestorben ist und die Sparkonten nur auf die Ehefrau alleine lauten, besteht keine Aufnahme in der Kontoauflistung bei der Erbschaftsteuermeldung. |
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